Aktuelle Entwicklung zum Corona-Virus im Landkreis Dachau – Hinweise zur Quarantäneanordnung im Zusammenhang mit dem Corona-Fall
Der 7-Tage-Inzidenzwert für den Landkreis Dachau liegt bei 16,90.
Bei den in den letzten beiden Wochen betroffenen Schulen, Kindertageseinrichtungen und Horten in Dachau, Bergkirchen und Röhrmoos, kam es nach allen bislang vorliegenden Testergebnissen nur zu einer weiteren Ansteckung. Die beiden gestrigen Neuinfektionen stammen nicht aus dem Umfeld der betroffenen Einrichtungen.
Im Zusammenhang mit dem in der vergangenen Woche gemeldeten Coronafall an der Grundschule Dachau Süd sowie dem Caritas Kindergarten in Dachau Süd und der Mittagsbetreuung beim ASV kam es zu Irritationen sowie vielfältigen Rückfragen der von den Quarantäneanordnungen betroffenen Eltern. Diese begründen sich in der dynamischen Entwicklung, wie sie das derzeitige Pandemie-Geschehen zeigt, wobei sich auch Vorgaben und deren Umsetzung teilweise in kurzen Zeitintervallen ändern.
Zum Zeitpunkt des Erstkontaktes mit den Eltern der Kinder am 18.09.2020 lag ein aktuelles Schreiben des Gesundheitsministeriums vor, welches den örtlichen Gesundheitsämtern die Möglichkeit verschaffte, nach dem Vorliegen des 2. Testergebnisses die Situation neu zu beurteilen und die häusliche Absonderung ggf. zu verkürzen. Das wurde vom Landratsamt auch entsprechend öffentlich kommuniziert. Am 22.09.2020 wurde dem Gesundheitsamt gegen 17:00 Uhr eine Konkretisierung dieser Neuregelung durch das Gesundheitsministerium übermittelt, wonach eine Verkürzung der 14-tägigen Quarantäne nur in Frage kommt, wenn – neben den beiden negativen Testungen – „eine Maskenpflicht zum Zeitpunkt der Exposition gegolten hat und strikt eingehalten wurde“. Da sowohl in der Grundschule im Unterricht als auch in der Mittagsbetreuung keine Maskenpflicht galten, lagen die Voraussetzungen für eine Neubewertung in diesem Fall nicht vor und die Möglichkeiten für eine Verkürzung der Quarantänezeit – welche aufgrund der nachgewiesenen Infektion eines Kindes der betroffenen Mittagsbetreuung in der 2. Testung auch gar nicht sicher gewesen wäre – wurden nicht geprüft.
Im Rahmen der Kontakte und Gespräche des Gesundheitsamts mit den Eltern wurde das Gesundheitsamt darauf aufmerksam gemacht, dass es unterschiedliche Zeiten bei den Anordnungen zur häuslichen Absonderung gab. Bei einer internen Prüfung wurde festgestellt, dass bei einzelnen Kindern tatsächlich inkorrekte Daten im Erfassungssystem hinterlegt waren. Dies führte zu Abweichungen des Quarantänezeitraums um 1 Tag. Die Quarantänezeiten wurden zwischenzeitlich korrigiert und die Betroffenen schriftlich informiert.
„Wir sind uns bewusst, dass eine häusliche Quarantäne eine große Belastung für Kinder und Eltern darstellt, und Sie können sich sicher sein, dass wir keine leichtfertigen Entscheidungen treffen.“ so die Leiterin des Dachauer Gesundheitsamtes Dr. Monika Baumgartner-Schneider. „Wir bitte aber auch um Verständnis, dass wir die aufgrund der fachlichen Empfehlungen erlassenen Vorgaben und Richtlinien konsequent umsetzen müssen.“
Landrat Stefan Löwl bittet aus aktuellem Anlass auch um einen höflichen und respektvollen Umgang. „Weder die positiv getesteten Personen, noch die im Gesundheitsamt oder dem CTT arbeitenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landratsamts können etwas für die Infektionen bzw. die geltenden Regelungen. Wir sind alle seit Monaten bemüht, Informationen zeitnah weiterzugeben und die betroffenen Personen zu betreuen,“ sagt Landrat Löwl. „Und auch wenn ich größtes Verständnis für die Probleme im Falle einer Quarantäneanordnung für Eltern von Grundschülern habe, waren einige Reaktionen in den letzten Tagen bis hin zu persönlichen Vorwürfen gegenüber meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mitunter nicht akzeptabel. Erfreulich ist zum Glück, dass den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr Engagement und den einfühlsamen Umgang immer wieder auch Dank ausgesprochen wird“