Aktuelle Entwicklung der Corona-Pandemie im Landkreis Dachau am 23.04.2021
Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Dachau liegt aktuell mit 253,7 den vierten Tag in Folge über dem Grenzwert von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von 7 Tagen. Daher gelten seit heute weitergehende Einschränkungen; insb. ist die bisher mögliche Öffnung von Ladengeschäften im sog. „Click&Meet“ nicht mehr zulässig. Die Möglichkeiten zum sog. „Click&Collect“ bleiben jedoch weiterhin bestehen. Zudem gilt die Ausgangssperre von 22 - 5 Uhr. In welcher Form bzw. mit welchen Auswirkungen die gestern beschlossene „Bundesnotbremse“ gelten wird und ob bzw. welche landesrechtlichen Ergänzungen ggf. gemacht werden, ist aktuell noch nicht bekannt. Die geltenden Regelungen stehen jedoch immer tagesaktuell auf den Internet-Seiten des Landratsamts unter: www.landratsamt-dachau.de/corona-aktuell
Der Schulunterricht findet auch kommende Woche gem. § 18 Abs. 1 Nr. 1 (=Inzidenz über 100) der 12. Bay.IfSMV statt. Dies bedeutet, dass vom 26. April bis 02. Mai 2021 nur in der Jahrgangsstufe 4 der Grundschulstufe, der Jahrgangsstufe 11 der Gymnasien und Fachoberschulen sowie in Abschlussklassen Präsenzunterricht, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 m durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann, oder Wechselunterricht stattfinden wird. An allen übrigen Schularten und Jahrgangsstufen erfolgt Distanzunterricht.
Für Schülerinnen und Schüler, für Lehrkräfte und das weitere an Schulen tätige Personal besteht eine mindestens zweimal wöchentliche Testpflicht. Im Präsenzunterricht und an Präsenzphasen des Wechselunterrichts dürfen somit nur Schülerinnen und Schüler teilnehmen, die zu Beginn des Schultages über ein schriftliches oder elektronisches negatives Ergebnis eines PCR- oder POC-Antigentests in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 verfügen und auf Anforderung der Lehrkraft vorweisen oder in der Schule unter Aufsicht einen Selbsttest mit negativem Ergebnis vorgenommen haben. Die dem Testergebnis zu Grunde liegende Testung oder der in der Schule vorgenommene Selbsttest dürfen höchstens 24 Stunden vor dem Beginn des jeweiligen Schultags vorgenommen worden sein.
Auch im Hort dürfen nur noch Schulkinder betreut werden, die einen negativen Testnachweis vorlegen können (Testung in den Schulen bzw. bei Distanzunterricht Testung im Hort).
Die Informationen zur schulbezogenen Umsetzung und konkreten Unterrichtsgestaltung erfolgt über die jeweiligen Schulleitungen an die ganze Schulfamilie.
In den Kindertageseinrichtungen erfolgt gemäß § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 der 12. Bay.IfSMV lediglich eine Notbetreuung. Dies gilt auch für organisierte Spielgruppen.
In den letzten 10 Tagen waren insg. 13 Schulklassen an 11 Schulen von Corona-Infektionen betroffen. Dabei handelt es sich allerdings in allen Fällen um jeweils einen einzelnen Infektionsfall in der jeweils betroffen Klasse; nach fachlicher Einschätzung muss die Infektion daher außerhalb der Schule – wohl im privaten Bereich – erfolgt sein. Übertragungen in der Schule wurden in den letzten Tagen nicht festgestellt.
Außerdem gab es in den vergangenen 10 Tagen in 3 Kinderkrippen und 5 Kindergärten Neuinfektionen sowie Übertragungen, sowohl unter dem Personal als auch den Kindern auch innerhalb der Einrichtungen.
Die Situation an den Helios Amper Kliniken ist nahezu unverändert zur Vorwoche. Derzeit befinden sich 4 COVID-Patienten auf Intensivstation (im Alter 37 bis 84 Jahren, Durchschnitt liegt bei 69,5 Jahre) sowie 23 Patienten auf Normalstation (Alter zwischen 26 und 86 Jahren, Durchschnitt 59,9 Jahre).
Aktuell haben bereits knapp über 41.500 Personen und somit knapp 27% der Landkreisbevölkerung eine Erstimpfung erhalten (Bayernweit 22,9%, Deutschland 22,2%).
Aufgrund einer geringeren Zuweisungen von Impfdosen des Herstellers BioNTec in der kommenden Woche, wird an einigen Impfterminen im Impfzentrum Karlsfeld die Erst-Impfung abweichend von der Ankündigung bei der Terminvereinbarung mit Impfdosen des Herstellers Moderna erfolgen. Wir bitten hierfür um Verständnis.
Das Landratsamt weist darauf hin, dass die (inzwischen bayernweite) Aufhebung der Impfpriorisierung ausschließlich Impfungen mit dem Impfstoff des Herstellers AstraZeneca betrifft. Für Impfungen mit den Impfstoffen der Hersteller BioNTec und Moderna gilt weiterhin die Impfreihenfolge gemäß der Coronaschutzverordnung. Dies gilt sowohl für die Impfzentren, wie auch für die niedergelassenen Ärzte.
Aktuell warten noch ca. 37.500 in BayIMCO registrierte Personen aus dem Landkreis auf ihre Erstimpfung, davon ca. 18.000 in Prio 2 und 3. Von diesen 18.000 priorisierten Personen haben bereits 5.000 einen Impftermin vereinbart, die übrigen Personen warten aktuell auf eine Einladung bzw. einen Termin.
Aufgrund der bayernweiten Freigabe der Priorisierung in Bezug auf den Impfstoff des Herstellers AstraZeneca planen die beiden Impfzentren jeweils eine weitere „Impfaktion ohne Termin“ für Personen mit Wohnsitz im Landkreis Dachau. Im Impfzentrum Karlsfeld sollen in der Nacht vom 30.04.2021 auf 01.05.2021 unter dem Motto „Impf in den Mai“ bis zu 1.000 Impfungen angeboten werden; innerhalb des Zeitraums der Ausgangssperre mit Termin, davor und danach auch ohne vorherige Terminvereinbarung. Das Impfzentrum Dachau plant am 03.05.2021 eine „offene Impfung bis 20 Uhr“, also auch ohne vorherige Terminvereinbarung. Nähere Informationen hierzu werden seitens der Impfzentren Anfang kommender Woche bekannt gemacht.
Am gestrigen Donnerstag hat der Bundestag ein Gesundheitsschutzgesetz verabschiedet und heute in Kraft getreten ist; Informationen hierzu sind im Internet unter www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/bundesweite-notbremse-1888982 zu finden. Das Landratsamt Dachau geht von einer zeitnahen Bekanntmachung aus.
Verbindliche Aussagen, insb. auch zu rechtlich vorgesehenen und bereits angekündigten landesspezifischen Konkretisierungen und Verschärfungen können aktuell noch nicht gemacht werden.
Ab sofort werden jeweils am Dienstagvormittag (Meldestichzeit Montagabend) sowie am Freitagvormittag (Meldestichzeit Donnerstagabend aktualisiert) detaillierte und nach Gemeinden aufgeschlüsselte statistische Zahlen auf der Internetseite www.landratsamt-dachau.de/corona-statistiken veröffentlicht. Diese Zahlen stellen eine Momentaufnahme dar, sie können sich jederzeit ändern. Sie lassen nur bedingt Schlüsse auf das Ansteckungsgeschehen zu, da hierfür der tatsächliche Aufenthaltsort und das individuelle Verhalten maßgeblich sind. Bei Berufstätigen etwa ist der überwiegende tatsächliche Aufenthaltsort oft nicht am Wohnort, sondern am Arbeitsort.