Aktuelle Entwicklung der Corona-Pandemie im Landkreis Dachau – 05.10.2021
Am heutigen Dienstag, 05.10.2021, liegt die Inzidenz im Landkreis Dachau bei 125,7 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von 7 Tagen und ist damit im Vergleich zur vergangenen Woche deutlich angestiegen. Die Bayerische Krankenhausampel steht - Stand 04.10.2021 - mit 260 jedoch weiterhin auf „grün“. Neben zahlreichen Einzelinfektionen ist auch ein lokaler Hotspot in einem Pflegeheim im Landkreis Grund für diesen Anstieg. Am Wochenende wurden 37 Bewohner:innen und neun Mitarbeiter:innen positiv auf das Coronavirus getestet. Weitere Testungen laufen. Dank des Impfschutzes von über 90 % der Betroffenen ist der Verlauf der Erkrankung in der Mehrzahl der Fälle bisher mild. „Dieser Fall zeigt, dass eine Coronainfektion trotz Impfung möglich ist. Das Erkrankungsrisiko sinkt zwar, aber es ist nicht gleich null,“ sagt Versorgungsarzt Dr. Christian Günzel. „Beim Impfschutz spielt aber auch die Immunantwort eines Geimpften eine Rolle. Das heißt, wie viele Antikörper gegen das Coronavirus gebildet werden und wie lange diese im Körper aktiv bleiben. Weniger Antikörper und eine schwächere Immunität bilden nach aktuellem Kenntnisstand zum Beispiel ältere Menschen und Menschen mit Erkrankungen des Immunsystems. Daher ist die Drittimpfung so wichtig.
In der betroffenen Einrichtung haben in der vergangenen Woche zahlreiche Bewohner:innen die sog. Drittimpfung erhalten. Im Gegensatz zu früheren Fällen mit einer sehr hohen Hospitalisationsquote und vielen Todesfällen müssen beim aktuellen Ausbruch bislang nur vier Bewohner:innen stationär im Krankenhaus versorgt werden; keiner davon auf Intensiv. „Wir haben am Wochenende alle Heimbewohner:innen und Mitarbeiter:innern getestet, um das Ausmaß und die Verbreitung des Infektionsgeschehens festzustellen,“ sagt die Leiterin des Gesundheitsamts Dachau Dr. Monika Baumgartner-Schneider. „Dieser Ausbruch zeigt uns wieder einmal, wie präsent das Coronavirus nach wie vor ist. Wir haben die Pandemie noch nicht hinter uns.“.
In der Woche vom 27.09.2021 bis 03.10.2021 wurden dem Gesundheitsamt insgesamt 196 Neuinfektionen gemeldet. Ca. 82 % der infizierten Personen sind symptomatisch. In allen neuen Fällen handelt es sich um eine Infektion mit der sog. Delta-Variante. Die Altersstruktur der Indexfälle lässt sich folgendermaßen aufschlüsseln:
- 11 % 0-6 Jahre
- 11 % 7-12 Jahre
- 18 % 13-18 Jahre
- 23 % 19-39 Jahre
- 29 % 40-59 Jahre
- 6 % 60-79 Jahre
- 2 % 80 Jahre und älter
Bisher konnte bei 61% der Fälle aus der vergangenen Woche der Expositionsort bereits ermittelt werden. Die Ansteckungen erfolgen weiterhin hauptsächlich im privaten Umfeld; 18% der Infizierten hatten einen Impfschutz, sind aber entweder nicht symptomatisch oder haben nur einen leichten Verlauf. Mit Blick auf alle aktuell infizierten Personen, liegt die Inzidenz bei Kindern und Jugendlichen (< 18 Jahre) somit bei 274, in der Altersgruppe von 18-59 Jahre bei 119 und in der besonders gefährdeten, aber auch gut geimpften Altersgruppe der über 60-jährigen bei nur noch 39. Basierend auf den aktuellen Impfzahlen im Landkreis liegt die Inzidenz bei den Ungeimpften bei 273, bei den Geimpften bei 38.
Zum 11.10.2021 werden die allgemeinen kostenlosen Bürgertestungen eingestellt. Auch im Testzentrum in Markt Indersdorf können dann nur noch folgende Personen einen Coronatest (kostenlos) machen:
- Personen, die zum Zeitpunkt der Testung noch keine zwölf Jahre alt sind oder erst in den letzten drei Monaten vor der Testung zwölf Jahre alt geworden sind.
- Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation zum Zeitpunkt der Testung nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden können. Das gilt insbesondere bei einer Schwangerschaft im ersten Schwangerschaftsdrittel, da die Ständige Impfkommission für diesen Zeitraum bislang keine generelle Impfempfehlung ausgesprochen hat. Die kostenlose Testmöglichkeit besteht auch dann, wenn wegen einer medizinischen Kontraindikation eine Impfung in den letzten drei Monaten vor der Testung nicht möglich war.
- Personen, die sich wegen einer nachgewiesenen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 selbst in Absonderung begeben mussten, können sich kostenlos testen lassen, wenn die Testung zur Beendigung der Absonderung erforderlich ist.
- Personen, die als enge Kontaktpersonen (KP1) von COVID-19 Fällen gelten
Bis zum 31. Dezember 2021 können sich außerdem alle, die zum Zeitpunkt der Testung noch minderjährig (unter 18 Jahren) sind, kostenlos testen lassen. Das Gleiche gilt auch für Schwangere und Stillende. Zwar besteht für diese Personen seit August bzw. September 2021 eine generelle Impfempfehlung der ständigen Impfkommission. Um diesen Personen ausreichend Zeit zu gewähren, sich über die bestehenden Impfangebote zu informieren und einen vollständigen Impfschutz zu erlangen, haben sie bis Ende des Jahres weiterhin einen Anspruch auf kostenlose Testung.
Auch Studierende aus dem Ausland, die sich für ein Studium in Deutschland aufhalten und mit in Deutschland nicht anerkannten Impfstoffen geimpft wurden, können sich bis zum 31. Dezember 2021 kostenlos per Schnelltest testen lassen.
Außerdem können Personen, die an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 teilnehmen oder in den letzten drei Monaten vor der Testung an solchen Studien teilgenommen haben, sich kostenlos mittels Schnelltest testen lassen.
Das Landratsamt Dachau bittet um Verständnis, dass eine Testung nur mit entsprechendem Nachweis (Ausweis/Geburtsurkunde, ärztliches Attest, Mutterpass, Studienbescheinigung, usw.) möglich ist.
Ungeimpfte, die mit einem Test den notwendigen 3G-Nachweis erbringen wollen, müssen für die Kosten des Tests selbst aufkommen. Ein behördliches Testangebot wird es für diese Fälle jedoch nicht mehr geben. Die Preise für einen Test werden von den Betreibern der Teststellen/-zentren festgelegt und variieren bzw. sind von der Testart - Schnelltest (24 Stunden gültig) oder PCR-Test (48 Stunden gültig) - abhängig.
Auch die „Selbsttests unter Aufsicht“ gelten ab dem 11.10.2021 nur noch dort, wo dieser gemacht wurde. Dies bedeutet, dass ein Selbsttest - zum Beispiel im Einkaufsladen, im Lokal, beim Fitnessstudio oder beim Friseur - nicht mehr als 24h gültiges Testzertifikat gilt. Vielmehr muss an jedem Ort ein neuer Test (unter Aufsicht) gemacht werden. Auch das sog. „Dachau handelt Ticket“ wird es ab 11.10.2021 nicht mehr geben.
Mit den Änderungen der 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung können Clubs und Diskotheken wieder öffnen. Hier wird jedoch ein sog. „3G+“-Nachweis benötigt. „3G+“ bedeutet, dass Einlass nur für Geimpfte, Genesen oder PCR-negativ Getestete besteht; PoC-Tests oder „Selbsttests unter Aufsicht“ gelten in diesen Fällen nicht.
Der 3G-Nachweis kann aber natürlich auch mit der Coronaschutzimpfung erbracht werden. Diese bleibt und die mobilen Teams sind ab sofort im Landkreis unterwegs: