„Achtung Vogelbrutzeit“ Naturschutzbehörde bittet um Rücksichtnahme und Verständnis
Gerade während der Brut- und Aufzuchtzeit sind Vögel jedoch in besonderer Weise empfindlich für Störungen. Diese können z.B. erfolgen beim Spazierengehen und Wandern in sensiblen Rückzugsräumen (ob allein, in Begleitung oder mit Hund), bei der Ausübung sportlicher Aktivitäten (wie Kanu- oder Bootfahren nahe der Lebensstätten wasserbrütender Vögel oder beim Reiten oder Mountain-Bike-fahren querfeldein oder entlang schmaler Pfade) oder auch beim Ausführen für notwendig erachteter Rückschnitt- und Aufräumarbeiten.
Gerade Unbedacht oder leicht vermeidbare Unachtsamkeiten führen häufig bereits zu Störungen von Bruten, die dann ggf. sogar abgebrochen und aufgegeben werden können. Aber auch die bekannten gängigen Regeln und Vorschriften, welche dem Schutz unserer Vögel und deren Bruterfolg dienen, finden nicht immer ausreichende Beachtung.
Die Untere Naturschutzbehörde weist deshalb auf folgende wenige Punkte hin, mit deren Rücksichtnahme und Verständnis im Landkreis Dachau ein wichtiger Beitrag für unsere heimischen Vögel geleistet werden kann:
- Grundsätzlich gilt, ab 1. März dürfen auch im Siedlungsbereich keine Hecken, lebende Zäune und Gebüsche mehr abgeschnitten, auf den Stock gesetzt oder beseitigt werden. Zulässig sind dann nur mehr schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen
- Sollten im Zuge von winterlichen Ausholzmaßnahmen immer noch Holz- und Aststapel liegen, die noch gehäkselt werden sollen, sind diese unbedingt vorher zu kontrollieren, inwieweit diese bereits von Vögeln oder auch anderen Tieren als Niststätten in Beschlag genommen wurden und damit noch tabu sind
- Bei Spaziergängen oder Aktivitäten in der freien Natur ist es gerade in der jetzt beginnenden Brut- und Aufzuchtzeit besonders wichtig, auf die Lebensstätten und Rückzugsräume für die freie Tierwelt Rücksicht zu nehmen und diese nicht zu durchqueren. Hilfreich ist hier möglichst auf den Wegen zu bleiben sowie mitgeführte Hunde an die Leine zu nehmen. Bodenbrütende Vögel können andernfalls beim Brüten gestört und aufgestöbert werden. Selbst wenn Hunde nur herumstöbern, besteht bereits die Gefahr, dass brütende Vögel ihr Gelege aufgeben oder Jungvögel vertrieben werden.
- In den Naturschutzgebieten „Weichser Moos“ und „Schwarzhölzl“ ist zum Schutz der heimischen Tierwelt das freie Laufenlassen von Hunden ganzjährig verboten. In den Landschaftsschutzgebieten im Krenmoos und im Glonntal gilt dies insbesondere zum Schutz der dortigen bodenbrütenden Vogelarten in den jeweils ausgewiesenen Kernzonen von März bis Juli. Die vier Kernzonen im Glonntal dürfen in dieser Zeit auch nur auf den dafür geeigneten Wegen (gekiest, geschottert) und nicht auf bloßen Trampelpfaden oder Spuren begangen werden.