Technischer Umweltschutz
Unser Aufgabengebiet umfasst u.a. fachtechnische Stellungnahmen für
- Genehmigungen von Anlagen, die genehmigungsbedürftig im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) sind,
- sonstige gewerbliche oder landwirtschaftliche Betriebe innerhalb von Genehmigungsverfahren nach der Bayerischen Bauordnung (BayBO),
- die Bauleitplanung (Flächennutzungs- und Bebauungspläne) und
- berechtigte Beschwerden im Sinne des BImSchG.
Durch die fachtechnische Prüfung sollen schädliche Umwelteinwirkungen auf die Nachbarschaft derartiger Betriebe und Anlagen sowie auf die Allgemeinheit vermieden werden. Schädliche Umwelteinwirkungen können z. B. durch Luftverunreinigungen, Lärm, Erschütterungen, Licht und elektromagnetische Felder entstehen.
Lärmschutz
Geräte- und Maschinenlärm
Die Verwendung von lärmerzeugenden Geräten und Maschinen führt immer wieder zu Streitigkeiten. Die genauen gesetzlichen Vorgaben sind oftmals nicht bekannt. Bei Kenntnis der zulässigen Betriebszeiten und Anforderungen wäre manche Konfrontation vermeidbar. In der Verordnung sind die Regelungen zum Lärmschutz bei der Verwendung von Geräten und Maschinen in Wohngebieten enthalten. Die Beschränkungen gelten sowohl für den gewerblichen Einsatz als auch im privaten Bereich. Einige typische Anwendungsbeispiele sind Baumaschinen aller Art und Geräte zur Gartenpflege.
Baulärm
Lärm, der durch Baustellen verursacht wird, ist leider belästigend aber auch oft unvermeidbar. Der gesetzliche Rahmen ist durch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm vorgegeben.
Wichtig für den Bauherrn: Geben Sie das Merkblatt "Schutz gegen Baulärm" bitte dem Bauunternehmer und einem etwa beauftragten verantwortlichen Bauleiter zur Kenntnis. Denken Sie daran, dass Sie mit dem vom Baulärm betroffenen Nachbarn, zukünftig nebeneinander leben werden.
Luftreinhaltung
Industrieemissionsrichtlinie
Die EU-Richtlinie 2010/75/EU über Industrie-Emissionen (IE-RL) vom 24.11.2010 ist am 06.01.2011 in Kraft getreten und wurde mit dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Industrie-Emissionen vom 08.04.2013 in nationales Recht umgewandelt.
Die IE-RL der europäischen Union enthält Regelungen zu Genehmigung, Betrieb, Überwachung und Stilllegung von Industrieanlagen. Im Anhang 1 der IE-RL ist geregelt, um welche Anlagen es sich handelt.
Ziel der Richtlinie ist es, Emissionen in Luft, Wasser und Boden zu vermeiden bzw. wo dies nicht möglich ist, zu vermindern. Damit soll ein hohes Schutzniveau für die Umwelt insgesamt erreicht werden. Außerdem soll damit die Genehmigung für umweltrelevante Industrieanlagen auf europäischer Ebene vereinheitlicht werden.
Im Landkreis Dachau gibt es derzeit vier Anlagen, die der IE-RL unterliegen und für deren Überwachung das Landratsamt Dachau zuständig ist.
Das Überwachungsprogramm für den Bereich Immissionsschutz kann mit dem unten aufgeführten Link abgerufen werden. Ebenfalls veröffentlicht sind die Listen der IE-Anlagen im Landkreis Dachau. Die Überwachungsberichte, die von jeder Vor-Ort-Besichtigung zu erstellen sind, werden innerhalb von vier Monaten nach der Besichtigung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, sowie Neu- und Änderungsgenehmigungen ab 2013.
Gesetzliche Grundlagen
- Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrie-Emissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) – IE-RL
- Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Industrie-Emissionen vom 08.04.2013
- Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), insbesondere § 10 Abs. 8a BImSchG (öffentliche Bekanntmachung von Genehmigungsbescheiden) und § 52a BImSchG (Anlagenüberwachung
Überwachungsberichte
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Überwachungsbericht für E-Anlagen (Formular)
(die Datei ist nicht barrierefrei)
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Überwachungsbericht: Firma Reichenspurner Recycling GmbH
(die Datei ist nicht barrierefrei)
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Überwachungsbericht: Firma Protectus
(die Datei ist nicht barrierefrei)
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Überwachungsbericht: Firma Hörl & Hartmann Ziegeltechnik GmbH & Co. KG
(die Datei ist nicht barrierefrei)
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Überwachungsbericht: Firma Johann Kreitmair
(die Datei ist nicht barrierefrei)
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Leonhard Helfer e. K.: Anordnung nach § 17 BImSchG vom 08.01.2020
(die Datei ist nicht barrierefrei)
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Hörl & Hartmann Ziegeltechnik GmbH & Co. KG: Anordnung nach § 17 BImSchG vom 29.08.2024
(die Datei ist nicht barrierefrei)
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Reichenspurner Recycling GmbH: Anordnung nach § 17 BImSchG vom 29.10.2024
(die Datei ist nicht barrierefrei)
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Johann Kreitmair: Genehmigung nach § 4 BImSchG vom 11.03.2014
(die Datei ist nicht barrierefrei)
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Johann Kreitmair: Anordnung nach § 17 BImSchG vom 19.04.2022
(die Datei ist nicht barrierefrei)
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Protectus Betriebsentsorgung Probsteder e.K.: Anordnung nach § 17 BImSchG vom 08.12.2021
(die Datei ist nicht barrierefrei)
Öffentliche Bekanntmachung
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