Biber
Biber sind auch im Landkreis Dachau ansässig
Ende des 19. Jahrhunderts war er nahezu ausgerottet. Mittlerweile ist der Biber wieder zu einem Bestandteil der bayerischen Kulturlandschaft geworden und genießt besonderen Schutz, so dass Vertreibung, Fang oder Bejagung verboten sind. So wie in den letzten Jahren der bayerische Biberbestand angestiegen ist, ist auch im Landkreis Dachau eine Ausbreitung des Biberbestandes festzustellen. Das Landratsamt geht davon aus, dass der Biber flächendeckend im Landkreis verbreitet ist und alle wichtigen Fluss- und Bachläufe besiedelt hat.
Bereich: | Ansprechpartner: | Telefonnummer: |
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Bergkirchen | Johann Fritz | (08131) 81931 oder (0172) 9168452 |
Ampermoching, Haimhausen, Hebertshausen | Barbara Karcher | (08131) 666011 oder (0176) 53279259 |
Altomünster, Erdweg (Vertreter: Herr Bergholz) | Michael Keller | (08254) 1320 oder (0173) 4581601 |
Odelzhausen, Pfaffenhofen/Glonn, Sulzemoos (Vertreter: Herr Keller) | Lorenz Wittmann | (0151) 17882433 |
Indersdorf, Schwabhausen, Vierkirchen (Vertreter: Frau Karcher) | Günter Schön | (0170) 1673784 oder geschäftlich (089) 28923001 |
Röhrmoos (Vertreter: Frau Karcher), Petershausen (Vertreter Herr Bergholz), Weichs (Vertreter: Herr Schön) | Franz Zollbrecht | (0172) 8567569 |
Hilgertshausen-Tandern (Vertreter: Herr Zollbrecht) | Rainer Bergholz | (0157) 37745481 |
Nur wenn Konflikte nicht anders zu lösen und erhebliche Schäden zu befürchten sind, kann im Einzelfall auf Antrag Fang und Tötung eines Bibers von der Unteren Naturschutzbehörde zugelassen werden. Eine Meldung an das Landratsamt ist auch erforderlich, wenn ein toter oder verletzter Biber aufgefunden wird.
Der Europäische Biber (Castor fiber Linnaeus) erreicht eine Körperlänge bis zu 1,30 m, wovon auf den abgeflachten, beschuppten Schwanz, die sog. Biberkelle, bis zu 30 cm entfallen können. Sein Gewicht beträgt bei ausgewachsenen Tieren bis zu 30 kg. Biber leben in Einehe. Das Revier einer Biberfamilie, die aus dem Elternpaar und zwei Generationen von Jungtieren besteht, umfasst je nach der Qualität des Lebensraumes 1 bis 3 km Fließgewässerstrecke. Die Reviergrenzen werden mit dem sog. Bibergeil, einem öligen Sekret aus einer Drüse im Afterbereich, markiert und gegen Eindringlinge verteidigt.
Nach erfolgreicher Paarungszeit von Januar bis März, bringt das Weibchen nach einer Tragzeit von etwa 105 Tagen gewöhnlich zwei bis drei behaarte Junge zur Welt, die von Geburt an sehen können. Die jungen Biber werden bis zu zwei Monate lang von ihrer Mutter gesäugt und leben die ersten beiden Jahre im Familienbund. Als halbwüchsige Zweijährige werden sie nach dem Winter von den Eltern aus dem Revier vertrieben und können dann auf Revier- und Partnersuche über 100 Kilometer weit wandern. Biber sind nachtaktiv. Besonders im Frühjahr müssen daher auch Autofahrer gerade nachts damit rechnen, dass Jungbiber bei ihrer Reviersuche entlang von Fluss- und Bachläufen Straßen queren.
Als reine Pflanzenfresser müssen sich Biber je nach Jahreszeit dem unterschiedlichen Nahrungsangebot anpassen: Im Sommerhalbjahr besteht die Kost überwiegend aus Gräsern, Kräutern und Wasserpflanzen, wobei in Gebieten mit landwirtschaftlicher Nutzung zusätzlich Mais, Rüben und Getreide gefressen werden. Im Winterhalbjahr dagegen stellt sich der Biber auf die Rinde und Zweige der stehenden oder von ihm gefällten Bäume um. Gefällte Bäume sollten daher auch als Nahrungsvorrat liegen bleiben. Er frisst aber auch Wurzeln von Wasser- und Uferpflanzen.
Durch die Fähigkeit Burgen und Dämme anzulegen, kann "Meister Bockert" Lebensräume zu seinem Vorteil gestalten und dadurch auch wasserarme Areale besiedeln. Im Biberrevier befinden sich in der Regel zwei bis vier Wohnbaue unterschiedlichster Form: Vom einfachen Erdbau, von Flucht- und Freßröhren bis hin zur klassischen Biberburg. Der Eingang zum Wohnkessel ist immer unter dem Wasserspiegel, der Wohnkessel selbst, eine gegen Wärme und Kälte gut isolierte Behausung mit einem Durchmesser bis zu 120 cm und einer Höhe bis zu 60 cm, liegt über Wasser.
Bedingt durch seine Lebensweise beansprucht der Biber ufernahe Bereiche unserer Gewässer. Konflikte können sich dadurch gerade mit land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen innerhalb der vom Biber bewohnten Uferstreifen ergeben. So kann es hier zu Fraßschäden an Gehölzen und Feldfrüchten oder auch einem Einbrechen in vom Biber gegrabene Erdgänge kommen. Ein Großteil möglicher Konflikte mit land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen kann aber vermieden werden, wenn an den besiedelten Bach- und Flußläufen angemessene Brach- und Grünlandstreifen angelegt werden. Auch durch das Anpflanzen von für den Biber attraktiver Weichlaubhölzer an ufernahen Bereichen und das Pflanzen unattraktiver Esche, Schwarzerle oder Linde in uferferneren Bereichen kann Abhilfe gegen wirtschaftliche Schäden geschaffen werden. Entsprechende Abhilfemaßnahmen werden mit Finanzmitteln des Naturschutzes gefördert.
Sollten sich Konflikt mit dem Biber anbahnen, setzen Sie sich bitte mit uns oder einem unserer örtlichen Biber-Beauftragten in Verbindung. So können wir vor Ort nach Lösungsmöglichkeiten suchen, die ein einvernehmliches Miteinander zwischen Mensch und Biber ermöglichen.
Wir sind für Sie da
Name | Telefon | Zimmer | |
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Manuela
Brand-Heinze
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(08131) 74-451 | 119 | manuela.brand-heinze@lra-dah.bayern.de |
Jessica
Pannwitt
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(08131) 74-236 | 118 | jessica.pannwitt@lra-dah.bayern.de |
Amadea
Satzinger
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(08131) 74-296 | 118 | amadea.satzinger@lra-dah.bayern.de |
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Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
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Ein Termin ist nicht in Angelegenheiten der Öffentlichkeitsbeteiligung (Einsicht in Auslegungsunterlagen, Erhebung von Einwendungen etc.) erforderlich. Hier wird eine Terminvereinbarung zur zügigen Behandlung des Anliegens aber dringend empfohlen.