To-go: Mehrweg nutzen!
Das Abfallaufkommen durch Einwegverpackungen aus Kunststoff liegt nach Angaben des Bundesumweltministeriums im To-Go- bzw. Takeaway-Bereich aktuell bei 770 Tonnen pro Tag. Hochgerechnet auf das Jahr ergeben sich daraus über 280.000 Tonnen Abfall!
Mit der seit Januar 2023 bundesweit geltenden Mehrweg-Angebotspflicht soll dieser Verpackungsflut entgegengewirkt werden.
Sie bestellen gerne das Essen für zu Hause oder nehmen sich gerne die Mahlzeit unterwegs mit?
Dann nutzen Sie jetzt die Möglichkeit „nachhaltig“ einzukaufen, indem Sie sich Essen und Getränke in Mehrweg verpacken lassen.
Mehrweg-Angebotspflicht für die Gastro seit 01.01.2023
Seit Januar 2023 sind bundesweit Restaurants, Caterer und andere To-go-Anbieter gesetzlich verpflichtet, auch Mehrwegbehälter als Alternative zu Einwegbehältern für Essen und Getränke zum Mitnehmen anzubieten. Dabei darf die Mehrwegvariante nicht teurer sein.
Eine Ausnahme gibt es für kleine Betriebe – etwa Imbissbuden – mit maximal fünf Beschäftigten und maximal 80 Quadratmetern Verkaufsfläche. Sie müssen ihrer Kundschaft anbieten, Speisen und Getränke in mitgebrachte Behälter abzufüllen.
Gut für die Umwelt – Mehrwegboxen und Becher
Die aufwändige Produktion von Getränkebechern und Essensboxen für die einmalige Nutzung verbraucht Unmengen an Energie, Ressourcen und Chemikalien und ist somit nicht klimafreundlich.
Sehr oft landen Becher und Boxen unterwegs in öffentlichen Abfallbehältern und werden anschließend als Restmüll verbrannt.
In die Umwelt geworfen, zersetzen sie sich und die Kunststoffe gelangen als Mikroplastik in unsere Böden und unsere Gewässer.
Wählen Sie Mehrweg
Nutzen Sie diese Möglichkeit und wählen Sie die umweltfreundliche Mehrwegalternative bei To-Go. Das spart unnötigen Müll und entlastet unsere Umwelt.
Wir sind für Sie da
Name | Telefon | Zimmer | |
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Burger
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(08131) 74-1470 | Kopernikusstraße 24 | abfallberatung@lra-dah.bayern.de |
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