Güterkraftverkehr

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Wichtige Änderung seit Februar 2026
Mit der Novellierung des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) werden keine neuen nationalen Erlaubnisse mehr erteilt. Stattdessen erhalten Unternehmen mit Sitz in Deutschland für den gewerblichen Güterkraftverkehr nur noch eine EU-Gemeinschaftslizenz (auch EU-Lizenz genannt). Diese gilt einheitlich für innerdeutsche und grenzüberschreitende Beförderungen.

Bereits erteilte nationale Erlaubnisse bleiben bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit (längstens bis 27.02.2036) gültig.

Erteilung einer Gemeinschaftslizenz (EU-Lizenz)

Die Gemeinschaftslizenz berechtigt zum gewerblichen Güterkraftverkehr (geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen) innerhalb der EU/EWR und unter bestimmten Voraussetzungen auch in Drittländer.

Es gibt zwei Varianten

  1. Standard-Gemeinschaftslizenz (ab 2,5 Tonnen): Für Fahrzeuge/Fahrzeugkombinationen ab 2,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht.
  2. Kleine Gemeinschaftslizenz (2,5 bis 3,5 Tonnen): Speziell für grenzüberschreitenden Verkehr mit leichteren Fahrzeugen (seit 2022 vorgeschrieben).

Voraussetzungen für die Erteilung

  • Zuverlässigkeit des Unternehmers und der Verkehrsleiter
  • Finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens
  • Fachliche Eignung (Sachkundeprüfung bei der IHK, abgeschlossene Ausbildung oder langjährige leitende Tätigkeit)

Die Lizenz wird in der Regel für 10 Jahre erteilt und ist nicht übertragbar.

Weitere Informationen erhalten Sie auch bei der IHK für München und Oberbayern (Telefon 089/5116-0).


Benötigte Unterlagen und Anträge

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  1. Ausgefüllter und unterschriebener Antrag
  2. Nachweis der fachlichen Eignung (falls der Unternehmer selbst Verkehrsleiter ist)
  3. Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit (Bestätigung durch Steuerberater/Wirtschaftsprüfer, nicht älter als 1 Jahr)
    1. Standard-Gemeinschaftslizenz: 9.000 € für das 1. Fahrzeug + 5.000 € für jedes weitere
    2. Kleine Gemeinschaftslizenz (2,5–3,5 t): 1.800 € für das 1. Fahrzeug + 900 € für jedes weitere

  4. Fahrzeugauflistung mit Kennzeichen, Fahrgestellnummer, Typenbezeichnung, zul. Gesamtgewicht (siehe Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für den gewerblichen Güterverkehr - Anlage: Fahrzeugliste)
  5. Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes der Betriebssitzgemeinde (Geschäftsführers, Betriebsleiters)
  6. Bescheinigung in Steuersachen des Geschäftsführers / der fachkundigen Person
  7. Auskunft aus dem Insolvenzgericht des Geschäftsführers / der fachkundigen Person
  8. Auskunft aus dem Vollstreckungsportal des Geschäftsführers / der fachkundigen Person
  9. Auskunft aus dem Fahreignungsregister des Geschäftsführers / der fachkundigen Person
  10. Behördliches Führungszeugnis bei Ihrer Gemeinde anfordern (bei einer Gesellschaft für die Vertretungsberechtigten Organe wie die Gesellschafter und Geschäftsführer)
  11. Auskunft aus dem Gewerbezentralregister bei Ihrer Gemeinde anfordern (siehe Führungszeugnis); Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (für bereits im Handelsregister eingetragene juristische Personen oder Personenvereinigungen)
  12. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Trägers der Sozialversicherung über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge zur Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung
  13. Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft über die Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung
  14. Bescheinigung der Wohnsitzgemeinde über steuerliche Zuverlässigkeit
  15. Gewerbeanmeldung
  16. ggf. Handelsregisterauszug, Gesellschaftsvertrag
  17. ggf. Nachweis der Vertretungsberechtigung (z. B. Arbeits-, Geschäftsführer-, Verkehrsleitervertrag)

Für den externen Verkehrsleiter:

  1. Behördliches Führungszeugnis bei Ihrer Gemeinde anfordern
  2. Auskunft aus dem Gewerbezentralregister bei Ihrer Gemeinde anfordern
  3. Nachweis über das Beschäftigungsverhältnis, Verkehrsleitervertrag
  4. Auskunft aus dem Insolvenzgericht
  5. Auskunft aus dem Vollstreckungsportal
  6. Auskunft aus dem Fahreignungsregister
  7. Bescheinigung in Steuersachen
  8. Nachweis der fachlichen Eignung

Das behördliche Führungszeugnis und die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister müssen direkt an das Landratsamt Dachau gesendet werden. Verwendungszweck: Erteilung einer Gemeinschaftslizenz

Bitte geben Sie den Antrag vollständig bei uns ab.

Erteilung einer Fahrerbescheinigung (Drittstaaten-Fahrer)

Unternehmen, die Fahrer aus Nicht-EU-/EWR-Staaten (z. B. Türkei, Serbien etc.) im grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr einsetzen, benötigen für jeden dieser Fahrer eine Fahrerbescheinigung.


Wir sind für Sie da

Hier finden Sie uns

Landratsamt Dachau, Straßenverkehrsbehörde

Öffnungszeiten

Montag: 07:30 - 11:30 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Dienstag: 07:30 - 11:30 Uhr
Mittwoch: 07:30 - 11:30 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 07:30 - 11:30 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
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