Familienhandbuch

Ein Wegweiser für werdende Eltern und Eltern mit Kindern von 0 – 3 Jahren. Familien- Handbuch

2 3 Vorwort Stefan Löwl, Landrat des Landkreises Dachau Liebe werdende Eltern, liebe Familien, liebe Leserinnen und Leser, die Schwangerschaft und die Geburt eines Kindes stellt erstmal einiges auf den Kopf. Es kommen völlig neue Aufgaben, Verantwortungen und Verpflichtungen auf einen zu, lang- und kurz- fristige Entscheidungen müssen getroffen und oft auch Anträge gestellt werden. Bei all diesen Formalien, müssen Sie sich in die neue Rolle als Eltern einfinden. Das ist nicht immer einfach. Die Aufgaben für Familien im Alltag werden dabei von Jahr zu Jahr vielfältiger. Aufgrund veränderte Familienstrukturen sind oft auch die Großeltern oder andere nahe Verwandte als Unter- stützung gar nicht vor Ort verfügbar. Was jedoch alle Eltern eint, ist die bedeutsame Aufgabe, das Neugeborene zu umsorgen und zu begleiten. Kinder sind unsere Zukunft, die im Laufe ihrer Kindheit Wurzeln und später Flügel bekommen. Mit diesem Familienhandbuch ist ein praktischer Wegweiser für werdende Eltern und Eltern mit Babys und Kleinkindern im Landkreis Dachau entstanden. Wichtige Themen rund ums Eltern- Werden und Eltern-Sein sowie relevante Beratungs- und Unterstützungsstellen, Kurs- und Bildungsangebote der Frühen Hilfen werden gebündelt und aus einer Hand zur Verfügung gestellt. Wir möchten damit Mut machen, sich bei Herausforderungen und Unsicherheiten fachliche Unterstützung zu holen, denn ein guter Start ins Familienleben liegt uns besonders am Herzen. Ein großes Dankeschön an alle Fachkräfte und Ehrenamtliche, welche im Rahmen der Frühe Hilfen einen großartigen Beitrag leisten, so dass Familien hier im Landkreis Dachau gut versorgt und unterstützt werden. Danke auch für Ihre Mithilfe bei diesem Familienwegweiser!

4 Frühe Elternschaft 1. Formalitäten und Finanzielle Hilfen ࡟ Meldung der Geburt.............................27 ࡟ Krankenversicherung.......................... 28 ࡟ Elterngeld.............................................. 29 ࡟ Kindergeld............................................. 32 ࡟ Bayerisches Familiengeld...................33 ࡟ Bayerisches Krippengeld....................33 ࡟ Kindesunterhalt.................................... 34 2.Gesundheit der Mutter und des Vaters ࡟ Wochenbett. ..........................................35 ࡟ Rückbildung...........................................35 ࡟ Baby Blues/Wochenbettdepression.. 36 ࡟ Schwierige Geburt/Geburtstrauma.... 39 ࡟ Mutter- /Vater-Kind-Kur...................... 40 3. Gesundheit des Kindes ࡟ Vorsorgeuntersuchung........................ 41 ࡟ Kinderärztinnen und Kinderärzte. .... 42 ࡟ Frühförderung....................................... 44 ࡟ Erste-Hilfe am Baby und Kleinkind.. 45 4. Beratung und Hilfe ࡟ KoKi – Netzwerk frühe Kindheit........ 46 ࡟ KuSS – Kleinkind- und Säuglingssprechzeit.............................47 ࡟ Mütter- und Väterberatung Haimhausen.......................................... 48 ࡟ Jugend- und Elternberatung. ............ 49 ࡟ Ehe-, Familien- und Lebensberatung................................... 50 ࡟ Allgemeiner Sozialdienst des Jugendamtes................................ 50 Inhalt ࡟ Familienberatung, Gleichstellung und Inklusion.........................................52 ࡟ Distel – Dachauer Interventions- stelle gegen häusliche Gewalt ..........53 ࡟ PFIFF – Partner für Familien- unterstützung, Inklusion, Fachberatung und Freizeit................. 54 ࡟ Kontaktstelle für Menschen mit Behinderung. ..................................55 ࡟ Interkulturelle Familienberatung....... 56 ࡟ Still- und Trageberatung. ................... 56 5. Unterstützung und Entlastung ࡟ wellcome................................................58 ࡟ Familienpatenschaften. .......................59 ࡟ Nachbarschaftshilfe............................ 60 ࡟ Haushaltshilfe /Familienpflege.......... 62 ࡟ HaushaltsOrganisationsTraining®..... 64 6. Eltern-Kind-Angebote und Elternbildung ࡟ Offene Babytreffs................................ 66 ࡟ Sinneswiese.......................................... 66 ࡟ Eltern-Kind-Programm EKP®..............67 ࡟ PEKiP®, FenKid®, Pikler®.....................67 ࡟ Eltern-Kind-Gruppe nach Maria Montessori....................... 69 ࡟ Gruppenangebote der Kirchen. ........ 70 ࡟ Spielgruppen im Wald. ........................73 ࡟ Babyschwimmen...................................75 ࡟ Babymassage........................................76 ࡟ Eltern-Kind-Turnen...............................77 ࡟ Elternwerkstatt...................................... 81 ࡟ Familienzentren.....................................82 Schwangerschaft und Geburt 1. Gesundheit ࡟ Gynäkologinnen und Gynäkologen.... 7 ࡟ Hebammen.............................................. 9 ࡟ Geburtsvorbereitung ........................... 10 ࡟ Doulas .................................................... 11 ࡟ Geburtshilfe Helios Amper-Klinikum Dachau......... 12 ࡟ Weitere Entbindungskliniken im Umkreis............................................. 13 ࡟ Geburtshäuser in München................ 16 ࡟ Vertrauliche Geburt.............................. 16 2. Beratung und Unterstützung ࡟ Schwangerenberatung. ....................... 17 ࡟ HeDAH – Hebammen Koordinationsstelle ............................. 19 ࡟ Haushaltshilfen für Schwangere....... 20 ࡟ Landesstiftung „Hilfe für Mutter und Kind“................. 21 3. Formalitäten und Rechte ࡟ Mutterschutz. ....................................... 22 ࡟ Elternzeit. .............................................. 23 ࡟ Vaterschaftsanerkennung.................. 24 ࡟ Elterliche Sorge.....................................25 Wichtige Notruf-Nummern ࡟ Hilfe bei Notfällen.................................83 ࡟ Krisentelefone ......................................83 ࡟ Empfehlenswerte Links. ......................83 5

6 7 Schwangerschaft und Geburt 1. Gesundheit Gynäkologinnen und Gynäkologen Sie sind schwanger? Dann stehen Ihnen jetzt mindestens zehn Vorsorgeuntersuchungen bei Ihrer Gynäkologin oder Ihrem Gynäkologen zu. Sie beinhalten drei Ultraschalluntersuchungen. Zu Beginn der Schwangerschaft wird die Vorsorge einmal im Monat und ab der 32. Schwangerschaftswoche alle zwei Wochen durchgeführt. Die Kosten hierfür übernimmt Ihre gesetzliche oder private Krankenkasse. Wenn Sie Leistungen nach dem Bundes- sozialhilfegesetz beziehen, übernimmt das Sozialamt die Kosten. Für sämtliche Vorsorgeuntersuchungen werden Sie von der Arbeit freigestellt, ohne dass ein Verdienstausfall entsteht. Bei der ersten Vorsorgeuntersuchung bekommen Sie den Mutterpass von Ihrer Ärztin / Ihrem Arzt ausgestellt. Hier werden alle wichtigen Angaben über Ihre Gesundheit und die Entwicklung des Ungeborenen festgehalten. Der Mutterpass dient später als Grund- lage für die Geburt. Den Mutterpass sollten Sie während der Schwangerschaft für Not- fälle immer mit sich führen. Fachärztinnen und Fachärzte für Frauenheilkunde in Dachau Stadt und Landkreis Dachau Gemeinschaftspraxis Dr. med. Martin Desaler / Dr. med. Sabine Desaler / Michel Diep / Christiane Pflug Konrad-Adenauer-Straße 27, 85221 Dachau 08131 36420 Dr. med. Anna Dietl Münchner Str. 44, 85221 Dachau 08131 72051 kontakt@frauenaerztin-dachau.de www.frauenaerztin-dachau.de Tragen Sie den Mutterpass immer bei sich! Schwangerschaft und Geburt

8 9 Schwangerschaft und Geburt Hebammen Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett ist ein Lebensabschnitt, in dem Sie viele intensive Erfahrungen machen werden. In dieser Zeit können Sie sich von einer Hebamme begleiten und unterstützen lassen. In der Schwangerschaft Sobald Sie von Ihrer Schwangerschaft erfahren, sollten Sie sich auf die Suche nach einer Hebamme machen. Die Hebammen- Koordinationsstelle (HeDAH) Landkreis Dachau ist Ihnen dabei behilflich. Kontaktdaten siehe Seite 19. Gerade bei einer Erstgeburt ist eine fachkundige Vertrauens- person, die Ihre körperlichen und gefühlsmäßigen Veränderungen begleitet und beratend zur Seite steht, eine gute Stütze. Hebammen können zudem fast alle im Mutterpass vorgesehenen Vorsorgeuntersuchungen durchführen. Auch wenn Sie Schwanger- schaftsbeschwerden haben, können Sie sich Tipps und Anregungen von Ihrer Hebamme geben lassen. Außerdem kann Sie die Hebamme bei der Entscheidung unterstützen, wo und wie Sie Ihr Kind auf die Welt bringen wollen: in einer Geburtsklinik, im Geburtshaus oder Zuhause. Während der Geburt Während der Geburt ist eine Hebamme an Ihrer Seite. Sie greift nur ein, wenn es medizinisch notwendig ist. Sie ist dafür da, Sie zu bestärken, in Ihren eigenen Körper zu vertrauen und eine sichere, selbstbestimmte Geburt zu ermöglichen. Nur im geburtshilflichen Notfall wird ein Arzt oder eine Ärztin hinzugezogen. Im Wochenbett Die Hebamme kommt nach der Geburt die ersten 10 Tage zu Ihnen nach Hause, wiegt Ihr Baby und kontrolliert die Nabelheilung. Sie ist Ihre Ansprechpartnerin bei eventuellen Geburtsverletzungen oder Stillproblemen und hilft Ihnen, in die neue Rolle als Mutter zu finden. Eine gute und enge Beziehung zu Ihrem Baby aufzubauen, ist jetzt wichtig. Ihre Hebamme steht Ihnen auch weiterhin für die ersten 12 Lebens- wochen ihres Babys 16 Mal mit Rat und Tat zur Seite. Bei Stillschwierigkeiten oder Ernährungsproblemen können Sie anschließend noch achtmal Kontakt zu Ihrer Hebamme aufnehmen. Denken Sie frühzeitig an die Suche einer Hebamme. Wussten Sie das? Bei jeder Geburt in Deutschland muss eine Heb- amme anwesend sein. Für Ärzte besteht keine gesetzliche Hinzuziehungspflicht. Dr. med. Edeltraud Kölbl Münchner Str. 16, 85221 Dachau 08131 611970 www.dr-koelbl.de Dr. Petra Vitz Sparkassenplatz 10, 85221 Dachau 08131 87525 kontakt@frauenaerztin-petra-vitz.de www.frauenaerztin-petra-vitz.de Gynäkologisches Zentrum Dachau – Karlsfeld Ernst-Reuter-Platz 2, 85221 Dachau 08131 333040 info@gyn-dachau.de www.gyn-dachau.de Karlsfeld Gynäkologisches Zentrum Dachau – Karlsfeld Praxis im Gesundheitszentrum Münchner Str. 187, 85757 Karlsfeld 08131 333040 info@gyn-dachau.de www.gyn-dachau.de Indersdorf Gemeinschaftspraxis Dr. med. Matthias Krumbacher / Magdalena Krumbacher Gewerbestr. 5, 85229 Markt Indersdorf 08136 4699964 praxis@dr-krumbacher.de www.dr-krumbacher.de Alle aufgeführten Gynäkologinnen und Gynäkologen haben der Veröffentlichung ihrer Kontaktdaten zugestimmt. Bitte entnehmen Sie weitere Arztpraxen aus dem Internet.

10 11 Schwangerschaft und Geburt Doulas Eine Doula ist eine nichtmedizinische Helferin, die werdenden Müttern während der Schwangerschaft, Geburt und Wochenbettzeit emotional und körperlich zur Seite steht. Im Gegensatz zu einer Hebamme, greift eine Doula nicht in das Geburtsgeschehen ein. Sie konzentriert sich ganz auf die Gebärende und deren Bedürfnisse, unterstützt, stärkt, klärt auf und macht Mut. Ihr Ziel ist es, die Geburtsumgebung so zu gestalten, dass sich die Frau sicher, beschützt und wohl fühlt. Sie unterstützt den werdenden Vater dabei, seine Rolle während der Geburt zu finden und bleibt während der gesamten Geburtsdauer präsent. Dabei respektiert die Doula die Intimität der werdenden Eltern. Es ist wichtig zu beachten, dass Doulas keine medizinischen Aufgaben übernehmen und weder Hebammen noch anderes medizinisches Personal ersetzen. Sie ergänzen das Geburtsteam. Die Schwangere nimmt selbst Kontakt zu einer Doula auf und bezahlt diese privat. Die Kosten werden nicht von den Krankenkassen übernommen Weitere Infos unter www.doulas-in-deutschland.de www.doula-verbund-deutschland.de Viele Wöchnerinnen erleben in der ersten Zeit nach der Geburt starke Stimmungsschwankungen. Ein kurzfristiges Stimmungstief, der sogenannte „Baby Blues“ ist ganz normal und vergeht nach ein paar Tagen von selbst. Sollten Sie sich jedoch länger nicht gut fühlen und sich das Stimmungstief verstärken, sprechen Sie mit Ihrer Hebamme darüber. Es ist wichtig, dass Sie sich helfen lassen und Ihnen wichtige Anlaufstellen vermittelt werden. Mehr dazu auf Seite 36. Die HeDAH – Hebammen-Koordinationsstelle Landkreis Dachau hilft Ihnen bei der Suche nach einer freien Hebamme Mobil 0162 5823938 (Di, Mi, Do, 8:30 – 12:30 Uhr) info@he-dah.de www.he-dah.de Hebammensuche auch möglich unter: www.hebammensuche.bayern www.hebammensuche.de Geburtsvorbereitung Die Teilnahme an einem Geburtsvorbereitungskurs ist eine gute Möglichkeit, sich körperlich aber auch seelisch auf die bevorstehende Geburt vorzubereiten. Durch gezielte Körper- und Atemübungen, Informationen und Austausch, bekommen Sie mehr Sicherheit, Zuversicht und Selbstvertrauen für die Geburt. Die meisten Kurse beginnen im letzten Drittel der Schwangerschaft. Eine Anmeldung sollten Sie frühzeitig ins Auge fassen. Sie können sich beispielsweise bei den freien Hebammen oder unter folgenden Adressen über Kurse informieren: www.hebammenpraxis-dachau.de www.bauchgefuehl-dachau.de www.rundum-verein.de www.fz-ush.de „Baby-Blues“ – tritt meist innerhalb der ersten drei bis fünf Tage nach der Geburt ein.

13 Schwangerschaft und Geburt Weitere Entbindungskliniken im Umkreis Klinikum Dritter Orden Menzinger Str. 44, 80638 München 089 1795 - 2501 https://www.dritter-orden.de/patienten-und-besucher/geburt-am-klinikum/index.php www.dritter-orden.de > Leistungen: Gynäkologie und Geburtshilfe Helios Klinikum München West Steinerweg 5, 81241 München 089 1795 - 2501 (Sekretariat) 089 8892 - 20960 (Hebammen Hotline) https://www.helios-gesundheit.de/kliniken/muenchen-west/unser-angebot/unsere-fachbereiche/geburtshilfe/ www.helios-gesundheit.de > Unsere Kliniken: München West > Unser Angebot: zu unseren Fachbereichen > Geburtshilfe Rotkreuzklinikum München Taxisstr. 3, 80637 München 089 1303 - 3610 (Sekretariat) 089 1303 - 3600 (Kreißsaal) https://rotkreuzklinikum-muenchen.de/medizin-und-pflege/geburtshilfe/ www.rotkreuzklinikum-muenchen.de > Medizin und Pflege > Abteilung Taxisstraße: Geburtshilfe LMU Klinikum und Poliklinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Großhadern Marchioninistr. 15, 81377 München 089 4400 - 73813 (Kontakt, Terminvergabe) Innenstadt Ziemssenstr. 5, 80336 München 089 4400 - 32350 (Kontakt, Terminvergabe) https://www.lmu-klinikum.de/frauenheilkunde-und-geburtshilfe www.lmu-klinikum.de > Medizin und Pflege > Kliniken > Frauenheilkunde und Geburtshilfe (Klinik und Poliklinik) Frauenklinik Dr. Geisenhofer Hirschauer Str. 6, 80538 München 089 3831 - 0 https://geisenhoferklinik.de/zentren/geburtshilfe www.geisenhoferklinik.de > Geburtshilfe Geburtshilfe Helios Amper-Klinikum Dachau Im Bereich der Geburtshilfe bietet das Helios Amper-Klinikum Dachau eine ganzheitliche moderne medizinische Betreuung durch ein erfahrenes Frauen- und Kinderärzteteam. Zusammen mit Ihnen und in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit den Hebammen wird besprochen, was für Sie und Ihr Kind in der jeweiligen Geburts- phase hilfreich und angenehm ist. Ihr Partner oder eine andere Bezugsperson zu Ihrer Begleitung und Unterstützung ist herzlich willkommen. Die Anmeldung zur Geburt ist im Fall einer unkomplizierten Schwangerschaft sinnvoll, aber nicht verpflichtend. Bitte Mutterpass, Krankenversicherungskarte sowie relevante Krankenunter- lagen mitbringen. Anmeldung zur Geburt Fachbereich Geburtshilfe: 08131 76 - 4261 www.helios-gesundheit.de/dachau/geburtshilfe Ein Elterninfoabend – evtl. in digitaler Form – informiert Sie über das Geburtshilfeteam sowie den Kreißsaal. Termine unter: www.helios-gesundheit.de/dachau/geburtshilfe Bei beginnenden Wehen, Blasensprung oder Beschwerden kontaktieren Sie umgehend direkt den Kreißsaal. 08131 76 - 4291 (0.00 – 24.00 Uhr, 2. OG) Helios Amper-Klinikum Dachau Krankenhausstr. 15, 85221 Dachau 12 Bei Wehen, Blasensprung oder Beschwer- den Telefon 08131 76-4291 © Helios / Andreas Köhler

© AdobeStock_Kostia 14 15 Schwangerschaft und Geburt Klinikum rechts der Isar, Technische Universität München Ismaninger Str. 22, 81675 München 089 4140 - 2430 (Sekretariat) 089 4140 - 2414 (Schwangerenvorsorge und Geburtsanmeldung) https://www.mri.tum.de/geburtshilfe-und-perinatalmedizin www.mri.tum.de > Med. Fachbereiche: Kliniken und Abteilungen > Geburtshilfe und Perinatalmedizin Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Augsburg Stenglinstr. 2, 86009 Augsburg 0821 400 - 01 (allgemeine Fragen) 0821 400 - 9330 (Pränataldiagnostik, Schwangerenambulanz) https://www.uk-augsburg.de/kliniken/ klinik-fuer-frauenheilkunde-und-geburtshilfe www.uk-augsburg.de > Kliniken & Einrichtungen: Kliniken > Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe > Kontakt Frauenklinik Klinikum Fürstenfeldbruck Dachauer Str. 33, 82256 Fürstenfeldbruck 08141 99 - 3451 (Sekretariat) 08141 99 - 4138 (Anmeldung zur Geburt) https://www.frauenklinik-ffb.de/geburtshilfe Ilmtal Kliniken Pfaffenhofen Krankenhausstraße 70, 85276 Pfaffenhofen a. d. Ilm 08441 79 - 1783 (Sekretariat Geburtshilfe) 08441 79 - 1780 (Kreißsaal) https://www.ilmtalkliniken.de/behandlungsangebote/gynaekologie-und-geburtshilfe.php www.ilmtalkliniken.de > Behandlungsangebote: Gynäkologie & Geburtshilfe München Klinik Schwabing Kölner Platz 1, 80804 München 089 3068 - 2401 (Sekretariat, Allgemeine Fragen) 089 3068 - 5753 (Anmeldung zur Geburt) https://www.muenchen-klinik.de/krankenhaus/schwabing/frauenklinik/ www.muenchen-klinik.de > Unsere Kliniken > Schwabing: Frauen, Geburt Neuperlach Oskar-Maria-Graf-Ring 51, 81737 München 089 6794 - 2451 (Sekretariat, allgem. Fragen, Privatsprechstunde) 089 6794 - 2469 (Anmeldung zur Geburt) https://www.muenchen-klinik.de/krankenhaus/neuperlach/ frauenklinik-geburtsklinik/ www.muenchen-klinik.de > Unsere Kliniken > Neuperlach: Frauen, Geburt Harlaching Sanatoriumsplatz 2, 81545 München 089 6210 - 2500 (Sekretariat, allgemeine Fragen) 089 6210 - 5344 (Anmeldung zur Geburt für gesetzlich Versicherte) 089 6210 - 2501 (Anmeldung zur Geburt für Privatversicherte) https://www.muenchen-klinik.de/krankenhaus/harlaching/frauenklinik/ geburtshilfe-geburtsklinik-geburt/ www.muenchen-klinik.de > Unsere Kliniken > Harlaching: Frauen, Geburt

© AdobeStock_Martin Villadsen 16 17 Schwangerschaft und Geburt Schwangeren- beratung Eine Schwangerschaft und die Zeit nach der Ge- burt kann Freude, Verunsicherung oder auch Angst auslösen. Sie wirft meist viele Fragen auf: • Welche Rechte habe ich und welche sozialen und finanziellen Hilfen kann ich erhalten? • Wir haben Probleme in unserer Partnerschaft. Wie schaffen wir das? • Ich empfinde meine Situation als sehr schwierig. Wer hilft mir? • Unsere Familienplanung läuft anders als erhofft • Ich denke über einen Schwangerschaftsabbruch nach • Die Schwangerschaft entwickelt sich anders als erwartet. Wir bekommen ein Kind mit Behinderung Die Schwangerenberatungsstellen helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Geburtshäuser in München Neben der Geburt im Krankenhaus gibt es zwei Alternativen. Eine Möglichkeit ist die Hausgeburt im Beisein einer Hebamme. Die andere Möglichkeit ist die Geburt in einem Geburtshaus. Das sind Einrichtungen, die allein von Hebammen geleitet werden. Hier können Schwangere ambulant in einer geschützten und familiären Atmosphäre ihr Kind auf natürlichem Weg zur Welt bringen. Anders als im Krankenhaus ist keine Ärztin oder Arzt anwesend. Geburtshaus München Fäustlestraße 5, 80339 München 089 164184 info@geburtshaus-muenchen.de www.geburtshaus-muenchen.de Geburtshaus Pasing Lützowstrasse 11A, 81245 München 089 87181621 info@geburtshaus-pasing.de www.geburtshaus-pasing.de Vertrauliche Geburt Eine vertrauliche Geburt ist eine Entbindung, bei der Sie als Schwangere Ihre Identität nicht offenlegen. Eine Beraterin, die an die gesetzliche Schweigepflicht gebunden ist, nimmt als einzige Person Ihre Daten einmalig auf, um einen Herkunftsnachweis zu erstellen. Das Baby kann medizinisch sicher und vertraulich zur Welt gebracht werden. Ihr Kind kann mit 16 Jahren die Identität seiner oder ihrer Mutter und die Herkunft erfahren. Kontakt: Schwangerenberatungsstellen siehe Seite 18. Weitere Infos: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/ die-vertrauliche-geburt-80950 Geburtshäuser stehen für eine natürliche, selbst- bestimmte Geburt ohne medizinische Hilfsmittel. 2. Beratung und Unter- stützung

18 19 Schwangerschaft und Geburt Die Beratung ist kostenfrei, auf Wunsch anonym und kann auch nach der Geburt bis Ihr Kind drei Jahre alt ist in Anspruch genommen werden. Aber auch bei unerfülltem Kinderwunsch oder nach dem Verlust eines Kindes sind die Berater und Beraterinnen mit einem offenen Ohr für Sie da, begleiten und unterstützen Sie auf Ihrem Weg. Diakonisches Werk Fürstenfeldbruck e.V. Außenstelle in Karlsfeld: jeden Mittwochvormittag Adalbert-Stifter Str. 3, 85757 Karlsfeld 08105 77856 schwangerschaftsberatung@diakonieffb.de www.schwangerenberatung.diakonieffb.de DONUM VITAE in Bayern Außensprechtag in Dachau: jeden Mittwochvormittag Sparkassenplatz 2 im Mehrgenerationenhaus (MGH), 85221 Dachau 08141 18067 (Termine nur nach Vereinbarung) fuerstenfeldbruck@donum-vitae-bayern.de www.fuerstenfeldbruck.donum-vitae-bayern.de Landratsamt Gesundheitsamt Dachau Schwangerenberatung Dr.-Hiller-Str. 36, 85221 Dachau 08131 74 - 422 (Mo – Do: 8.00 – 15.00 Uhr, Fr: 8.00 – 12.00 Uhr) schwangerenberatung@lra-dah.bayern.de https://www.landratsamt-dachau.de/gesundheit-veterinaerwesensicherheitsrecht/gesundheit/beratungsstelle-fuer-schwangerschaftsfragen/ pro familia Außensprechtag in Dachau: jeden Dienstagvormittag Aurikelweg 2 im Haus des Kinderschutz e.V., 85221 Dachau 08141 354899 dachau@profamilia.de https://www.profamilia.de/angebote-vor-ort/bayern/dachau HeDAH – Hebammen Koordinationsstelle Die Hebammen Koordinationsstelle (HeDAH) ist Ihnen bei der Vermittlung einer Hebamme behilflich. Voraussetzung ist, dass Sie im Landkreis Dachau oder in der großen Kreisstadt Dachau wohnen. Senden Sie einfach über das Kontaktformular unter www.he-dah.de eine entsprechende Anfrage. Damit die Koordinationsstelle schnell und zielgerichtet nach einer Hebamme suchen kann, benötigt sie folgende Informationen: • Ihren Entbindungstermin • Ihre vollständige Adresse mit Rufnummer • die geplante Art Ihrer Entbindung (stationär, ambulant, Hausgeburt) • ggf. den Namen der gewünschten Hebamme, falls Sie diese aus vorangegangenen Betreuungen bereits kennen Selbstverständlich können Sie sich auch zu allen Fragen rund um die Hebammenversorgung, bei der Suche nach einer Stillbera- terin, oder weiteren Fragen rund um das Thema Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett an die HeDAH wenden. Durch die gute Vernetzung kann Ihnen vielfach Hilfestellung gegeben werden. Die Büroräume der HeDAH befinden sich in den Räumen des Rundum e.V. – ein Zentrum für Familie Kirchstraße 7, 85238 Petershausen Mobil 0162 5823938 (Bürozeiten: Di, Mi, Do: 8:30 – 12:30 Uhr) info@he-dah.de www.he-dah.de Das Ziel der HeDAH: Jede Frau bekommt eine Hebamme!

20 21 Schwangerschaft und Geburt Haushaltshilfen für Schwangere Sollten Sie während der Schwangerschaft oder nach der Entbindung aus gesundheitlichen Gründen auf Unterstützung angewiesen sein, steht Ihnen eine Haushaltshilfe zu. Das ist gesetzlich verankert im SGB V § 24h. Sie haben Anspruch auf Unterstützung, wenn bspw. • Ihnen von ärztlicher Seite Bettruhe verschrieben wurde • ein verkürzter Gebärmutterhals eine Frühgeburt andeutet • Ihr Muttermund sich frühzeitig öffnet • Sie frühzeitige Wehen haben • auch wer Mehrlinge erwartet oder bereits Kinder betreut, hat gute Chancen auf Unterstützung im Haushalt Sie müssen bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag, ein ärztliches Attest sowie eine Kopie des Mutterpasses einreichen. Das Antrags- formular können Sie telefonisch anfordern, es steht bei manchen Kassen auch zum Download zur Verfügung. Meist begründen die Gynäkologinnen und Gynäkologen den Antrag mit dem Argument „zur Vermeidung einer drohenden Frühgeburt” oder „zur Abwendung eines Krankenhausaufenthalts”. Im Idealfall engagiert die Krankenkasse eine Haushaltshilfe, da viele Kassen Verträge mit Verbänden der freien Wohlfahrtspflege, mit Sozialstationen oder privaten Pflegediensten haben. Sollte dies nicht der Fall sein, finden Sie auf Seite 59/60 eine Liste verschiedener Anbieter. Die Kosten für eine Haushaltshilfe werden bei Schwangeren zu 100 % von den Krankenkassen übernommen. Landesstiftung „Hilfe für Mutter und Kind“ Die bayerische Landesstiftung unterstützt schwangere Frauen, kinderreiche Familien und Alleinerziehende, die sich in einer besonderen Notlage befinden. Sofern die gesetzlichen Leistungen nicht ausreichen und eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschritten wird, kann die Stiftung finanziell aushelfen mit Zuschüssen für beispielsweise: • Umstandskleidung • Babyausstattung • Haushaltsgeräte • Anschaffungen rund um die Geburt Wenden Sie sich frühzeitig an eine Schwangerenberatungsstelle. Dort werden Sie in einem vertraulichen Gespräch beraten und bei der Antragstellung unterstützt. Siehe Seite 18. Weitere Infos unter https://www.zbfs.bayern.de/familie/hilfe-muki/index.php www.zbfs.bayern.de > Familie, Kinder und Jugend > Hilfe für Mutter und Kind > Schwangere in Not

22 3. Formalitäten und Rechte Mutterschutz Als werdende Mutter und in der Zeit nach der Geburt befinden Sie sich in einer sensiblen Phase. Da brauchen Sie und Ihr Kind besonderen Schutz. Ziel des Mutterschutzes ist es, Ihre Gesundheit als Schwangere, Stillende und die Gesundheit Ihres Kindes zu schützen, • während Sie erwerbstätig sind oder sich in Ausbildung oder Studium befinden, • damit Ihnen nicht unberechtigt gekündigt werden kann, • damit Sie finanziell abgesichert sind, wenn Sie sich in einem Beschäftigungsverbot befinden. © AdobeStock/ pololia 23 Schwangerschaft und Geburt Beispielsweise dürfen Sie sich für Vorsorgeuntersuchungen und Stillpausen freistellen lassen. Sie müssen die Zeit nicht vor- oder nacharbeiten und es entsteht kein Entgeltausfall. Insbesondere sechs Wochen vor der Geburt und acht Wochen nach der Entbindung haben Sie eine besondere Schutzfrist und sind von der Arbeit freigestellt. In dieser Zeit haben Sie Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Das sind täglich 13 Euro von den Kranken- kassen, die von den Arbeitgebenden auf Ihr durchschnittliches Tagesentgelt aufgestockt werden. Weitere Infos entnehmen Sie bitte den Informationen unter: www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/ leitfaden-zum-mutterschutz-73756 www.bmfsfj.de > Publikationen > Leitfaden zum Mutterschutz Elternzeit Als zukünftige Eltern können Sie sich jetzt schon einmal Gedanken machen, ob und in welchem Umfang Sie in Elternzeit gehen möchten. Sie müssen dies schriftlich mindestens 7 Wochen vor Beginn der geplanten Elternzeit Ihren Arbeitgebenden mitteilen. Sie haben Anspruch auf insgesamt drei Jahre Elternzeit. Sie können frei entscheiden, wie lange und in welchen Zeitabschnitten Sie diese nehmen möchten. Auch nachdem Ihr Kind drei Jahre alt ist, gibt es noch die Möglichkeit, Elternzeit für maximal zwei Jahre in Anspruch zu nehmen. Das müssen Sie dann mindestens 13 Wochen vorher bei Ihren Arbeitgebenden anmelden. Nach dem achten Geburtstag erlischt der Anspruch.

24 25 Schwangerschaft und Geburt Vaterschaftsanerkennung Als Vater müssen Sie eine Vaterschaftsanerkennung nur abgeben, wenn Sie zum Zeitpunkt der Geburt nicht mit der Mutter Ihres Kindes verheiratet sind. Sie können die Vaterschaft schon vor Geburt des Kindes anerkennen lassen. So werden Sie gleich in die Geburtsurkunde des Kindes eingetragen. Die Mutter muss der Vaterschaftsanerkennung persönlich zu- stimmen. Die Vaterschaftsanerkennung bedeutet nicht, dass Sie gleich- zeitig auch das gemeinsame Sorgerecht haben. Hierzu braucht es noch eine separate Sorgeerklärung. Siehe Seite 25. Die Beantragung von Vaterschaftsanerkennung und Sorgerecht er- folgt im Landratsamt Dachau, Amt für Kinder, Jugend und Familie. Landratsamt Dachau – Amt für Kinder, Jugend und Familie Jugendamt Bürgermeister-Zauner-Ring 5, 85221 Dachau 08131 74 - 1200 (Vorzimmer) jugendamt@lra-dah.bayern.de Die Anerkennung der Vaterschaft können Sie auch im Standesamt Ihrer Wohnsitzgemeinde beurkunden lassen. Wichtig: Wenn der Vater des Kindes nicht zu einer Anerkennung der Vaterschaft bereit ist, kann bei Gericht die Feststellung der Vaterschaft beantragt werden. Die Feststellung der Vaterschaft ist bedeutsam für Ihr Kind, denn es hat ein Recht auf die Kenntnis der eigenen Abstammung. Aber auch zum Beispiel für die Klärung von Unterhaltsfragen ist eine Vaterschaftsanerkennung wichtig. Die gerichtliche Feststellung der Vaterschaft führt aber nicht dazu, dass dem Vater auch das Sorgerecht zusteht. Ihr Jugendamt berät Sie hierzu. Wenn Sie im Konfliktfall Unterstützung bei der Feststellung der Vaterschaft oder der Klärung von Unterhaltszahlungen brauchen, können Sie beim Jugendamt eine Beistandschaft beantragen. Elterliche Sorge Das Gesetz legt stillschweigend fest, dass die Eltern des Kindes miteinander verheiratet sind und ihnen auch gemeinsam die Sorge für ihr Kind zusteht. Trifft das also auf Sie zu, haben Sie von Anfang an das gemeinsame Sorgerecht. Heiraten Sie später, steht Ihnen die gemeinsame Sorge ab dem Tag der Eheschließung zu. Bei unverheirateten Eltern hat die Mutter die alleinige elterliche Sorge. Wenn beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht möchten, können Sie dies durch die sog. „Sorgeerklärung“ beurkunden lassen. Vereinbaren Sie einen Termin im Landratsamt Dachau, Amt für Jugend und Familie. Sollten Sie sich uneinig sein, kann das Familiengericht beiden Elternteilen die elterliche Sorge zusprechen, natürlich nur wenn es dem Kindeswohl entspricht. Die elterliche Sorge umfasst: • Personensorge Pflege, Erziehung, Aufenthaltsbestimmung, Bildung, Gesundheitssorge • Vermögenssorge Verwaltung von Vermögen, Schenkungen, Erbe • Gesetzliche Vertretung Ihres minderjährigen Kindes Einwilligung in Operationen, Vertragsabschlüsse, Anmeldung für KiTa und Schule, Beantragung von Leistungen Landratsamt Dachau – Amt für Kinder, Jugend und Familie Jugendamt Bürgermeister-Zauner-Ring 5, 85221 Dachau 08131 74 - 1200 (Vorzimmer) jugendamt@lra-dah.bayern.de https://www.landratsamt-dachau.de/familie-bildung-migration/jugendfamilie/sorgerecht-beurkundung/ www.landratsamt-dachau.de > Familie, Bildung, Migration > Jugend & Familie: Sorgerecht, Beurkundung Nicht vergessen! unverheiratete Paare müssen das gemeinsame Sorgerecht beantragen.

Frühe Elternschaft 27 26 Frühe Elternschaft 1. Formalitäten und Finanzielle Hilfen Meldung der Geburt Die Geburt Ihres Kindes muss dem Standesamt des Geburtsortes mitgeteilt werden. Die Abläufe der jeweiligen Geburtsklinik und zuständigen Standesämter sind unterschiedlich. In Dachau meldet die Geburtsklinik die Geburt Ihres Kindes innerhalb einer Woche beim Standesamt Dachau an. Die Unterlagen zur schriftlichen Geburtsanzeige füllen Sie noch vor Ort in der Klinik aus und legen den Vornamen ihres Kindes verbindlich fest. Sollten Sie Zuhause entbinden, müssen Mutter und Vater des Kindes oder auch die Hebamme die Geburt persönlich beim Standes- amt anmelden. Sie benötigen hierzu eine Geburtsbescheinigung des ärztlichen Fachpersonals oder der Hebamme. Sie bekommen drei Geburtsurkunden kostenfrei nach ca. 10 Tagen zugeschickt. Sie benötigen die Geburtsurkunden zur: • Beantragung des Kindergeldes • Beantragung des Elterngeldes • Beantragung der Mutterschaftshilfe bei der Krankenkasse Das Standesamt fertigt für Sie auch eine gebührenpflichtige Geburtsurkunde für Ihre persönlichen Unterlagen an. Rathaus Dachau Abteilung Standesamt Konrad-Adenauer-Straße 2-6, 85221 Dachau 08131 75 - 129, - 273, - 296 https://www.dachau.de/rathaus/aemter/aemter-und-abteilungen/ hauptamt/standesamt-und-friedhofswesen/geburt.html www.dachau.de > Rathaus > Ämter und Abteilungen > Hauptamt > Standesamt und Friedhofswesen > Geburt

Frühe Elternschaft 28 29 Krankenversicherung Ihr Neugeborenes ist nicht automatisch krankenversichert. Innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt sollten Sie Ihr Kind darum bei der Krankenkasse anmelden, denn es besteht eine gesetzliche Versicherungspflicht. Die Krankenversicherung für das Neuge- borene wirkt rückwirkend bis zur Geburt. Es gibt drei unterschiedliche Möglichkeiten für die Krankenversicherung Ihres Kindes: Die Eltern sind gesetzlich krankenversichert Wenn beide Elternteile Mitglied der gesetzlichen Krankenver- sicherung sind, wird das gemeinsame Kind kostenlos in der Familienversicherung aufgenommen. Die Eltern sind privat krankenversichert In diesem Fall ist eine private Krankenversicherung für das Baby abzuschließen. Ein eigener Mitgliedsbeitrag für das Neugeborene ist zu zahlen. Ein Elternteil ist gesetzlich, der andere privat versichert Bei dieser Konstellation können Sie als Eltern entscheiden, ob Sie Ihr Kind privat oder gesetzlich versichern möchten. Der privat versicherte Elternteil muss allerdings mindestens drei Monate Mitglied in seiner Krankenkasse sein. Lassen Sie sich für weitere Voraussetzungen bei Ihrer Krankenkasse beraten. Elterngeld Sie haben Anspruch auf Elterngeld als Mutter oder Vater, wenn Sie • Ihr Kind nach der Geburt selbst betreuen und erziehen • mit Ihrem Kind im gemeinsamen Haushalt leben • einen Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben • nicht mehr als 32 Stunden in der Woche arbeiten • nicht mehr als 200.000 Euro zu versteuerndes Einkommen (175.000 Euro ab 1.4.2025) erzielen ​ Die Höhe des Elterngeldes wird aus dem Einkommen vor der Geburt berechnet. Falls Sie nicht-selbstständig sind: als Mutter: Berechnungsgrundlage sind die Lohn- oder Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate vor dem Monat, in dem Ihr Mutterschutz beginnt, als Vater: die der letzten 12 Monate vor der Geburt. Falls Sie selbstständig sind: Berechnungsgrundlage ist der Steuerbescheid des letzten Wirtschaftsjahres Falls Sie kein Einkommen vor der Geburt hatten, können Sie 300 € Elterngeld (150 Euro bei Elterngeld plus) als Mindestbetrag beantragen. Elterngeld gibt es in drei Varianten: Basiselterngeld, ElterngeldPlus und ElterngeldPlus mit Partnerschaftsbonus. Die Varianten können miteinander kombiniert werden. Sie können das Elterngeld alleine oder mit dem anderen Elternteil beantragen. Jeder Elternteil muss mindestens zwei Monate Elterngeld beantragen, um einen Anspruch zu haben. Dabei spielt es keine Rolle, für welche Variante Sie sich entscheiden. Basiselterngeld Basiselterngeld kann nur in den ersten 14 Lebensmonaten bezogen werden. Davon kann jeder Elternteil maximal 12 Monate beziehen. Alleinerziehende können 14 Monate Basiselterngeld erhalten. In diesem Zeitraum kann der Bezug unterbrochen werden. Beide Elternteile können gleichzeitig nur einen Monat Basiselterngeld in den ersten 12 Lebensmonaten beziehen. Ausnahmen gibt es bei Mehrlingen und Frühchen. Wenn Sie länger gleichzeitig Elterngeld beantragen möchten, ist das mit Elterngeld plus möglich.

Frühe Elternschaft 30 31 Erhalten Sie Mutterschaftsgeld bis acht Wochen nach der Geburt, werden diese zwei Lebensmonate als Basiselterngeld-Bezug gerechnet. Ist Ihr Kind mindestens sechs Wochen zu früh geboren, können Sie länger Elterngeld bekommen, nämlich bis zu 18 Lebens- monate. Das Basiselterngeld liegt zwischen 300 Euro und 1800 Euro pro Monat. Es ist abhängig von dem Einkommen vor der Geburt Ihres Kindes. Meistens beträgt es 65 Prozent. Familien mit kleinem Einkommen erhalten bis zu 100 Prozent ihres Netto-Einkommens. ElterngeldPlus ElterngeldPlus bekommen Sie doppelt so lange wie das Basiselterngeld. Das bedeutet, dass Sie sich statt für einen Lebensmonat mit Basiselterngeld für zwei Lebensmonate mit ElterngeldPlus entscheiden können. ElterngeldPlus ist halb so hoch wie das Basiselterngeld. Sie können zusätzlich in Teilzeit arbeiten. Ein gleichzeitiger Bezug beider Elternteile ist für mehrere Monate möglich, auch wenn der/die Partner/in Basiselterngeld bezieht. Es gelten zwei Einschränkungen: Wenn Sie Mutterschaftsgeld beziehen, können Sie für diese Monate nur Basiselterngeld erhalten. Nach dem 14. Lebensmonat können Sie nur noch ElterngeldPlus oder den Partnerschaftsbonus ohne Unterbrechung beziehen. Gibt es nach dem 14. Lebensmonat einen Monat, in dem Sie oder Ihr Partner kein Elterngeld beziehen, können Sie im Anschluss auch keines mehr bekommen. Basiselterngeld und ElterngeldPlus können miteinander kombiniert werden. ElterngeldPlus mit Partnerschaftsbonus Eltern, die sich Familie und Beruf besonders partnerschaftlich aufteilen, können den sog. Partnerschaftsbonus erhalten. Das sind für zwei, drei oder vier weitere Monate ElterngeldPlus. Voraussetzung ist, dass Sie beide gleichzeitig in Teilzeit zwischen 24 und 32 Wochenstunden arbeiten. Alleinerziehende können den Partnerschaftsbonus ebenso wie die Partnermonate selbst beanspruchen. Mit dem Elterngeld beantragen Familien gleichzeitig auch das Bayerische Familiengeld. Siehe Seite 33. Der Antrag hierfür ist im Elterngeld-Antrag enthalten. Alles viel zu kompliziert? Die Schwangeren- beratungsstellen bieten Ihnen persönliche Beratung und Unterstützung an! Siehe Seite 18 Weitere Infos zum Thema Elterngeld unter https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/ elterngeld/elterngeld-73752?view www.bmfsfj.de > Themen > Familie > Familienleistung > Elterngeld Online Elterngeldantrag https://www.zbfs.bayern.de/familie/elterngeld/antraege/index.php www.zbfs.bayern.de > Familie, Kinder und Jugend > Elterngeld, Anträge Elterngeldrechner https://familienportal.de/familienportal/rechner-antraege/ elterngeldrechner www.familienportal.de > Rechner und Anträge > Elterngeldrechner © AdobeStock/Ananass

Frühe Elternschaft 32 33 Kindergeld Sie haben als Eltern den Anspruch auf Kindergeldzahlung. Die Zahlung erfolgt nur an einen Elternteil und ist einkommens- unabhängig. Die Höhe des Kindergeldes beträgt derzeit (Stand 01/2023): 250 Euro für jedes Kind Kindergeld wird immer bis zur Volljährigkeit Ihres Kindes gezahlt. Kindergeld kann darüber hinaus bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres unter bestimmten Voraussetzungen weiter gewährt werden. Wichtig Es gibt Unterstützung für Familien mit kleinem Einkommen. Den sogenannten Kinderzuschlag können Eltern bekommen, wenn sie genug für sich selbst verdienen, aber das Einkommen nicht oder nur knapp für die gesamte Familie reicht. Den Online-Antrag sowie weitere Voraussetzungen finden Sie unter https://web.arbeitsagentur.de/kiz/ui/start www.arbeitsagentur.de > Familie und Kinder > aktuelle Seite: Kinderzuschlag-Antrag Familienkasse Bayern Süd 0800 4555530 (gebührenfrei) Über diese Telefonnummer beantwortet ein Service-Center montags bis freitags von 08:00 bis 18:00 Uhr alle Fragen zum Thema Kindergeld und Kinderzuschlag. https://web.arbeitsagentur.de/opal/kgo-antraggeburt-ui/auswahl www.arbeitsagentur.de > Familie und Kinder > aktuelle Seite: Kindergeld-Antrag bei Geburt Bayerisches Familiengeld Der Freistaat Bayern gewährt allen Eltern für jedes Kind ab dem 13. bis zum 36. Lebensmonat monatlich 250 Euro Familiengeld, ab dem dritten Kind sogar 300 Euro pro Monat. Diese Leistung ist unabhängig von Einkommen oder Erwerbstätigkeit. Ein Antrag ist nicht erforderlich, wenn Sie Elterngeld beantragt haben. Eltern, die kein Elterngeld beantragt haben, finden den Antrag unter www.zbfs.bayern.de/familie/familiengeld/index.php www.zbfs.bayern.de > Familie, Kinder und Jugend > Bayerisches Familiengeld: Antrag Bayerisches Krippengeld Mit dem bayerischen Krippengeld werden einkommensschwache Familien mit einem Zuschuss von bis zu 100 Euro pro Kind ent- lastet. Voraussetzungen hierfür sind: • Das Kind hat das erste Lebensjahr vollendet. • Die Betreuung findet in einer staatlich geförderten Kindertagesbetreuung oder Tagespflege statt. • Es fallen Elternbeiträge an. • Gekoppelt an eine bestimmte haushaltsbezogene Einkommensgrenze. Weitere Infos finden Sie unter: www.zbfs.bayern.de/familie/krippengeld/index.php Anträge finden Sie unter: https://www.zbfs.bayern.de/familie/krippengeld/antrag/ www.zbfs.bayern.de > Familie, Kinder und Jugend > Bayerisches Krippengeld: Antrag

Frühe Elternschaft 34 35 Kindesunterhalt Grundsätzlich haben Kinder immer Anspruch auf Kindesunterhalt. Leben Sie als Eltern zusammen, stellt sich die Frage nicht. Leben Sie getrennt, leistet der Elternteil, bei dem das Kind lebt, den Kindesunterhalt als sog. Naturalunterhalt in Form von Kost und Logis. Der andere Elternteil ist zur Zahlung von Barunterhalt verpflichtet. Der Mindestunterhalt von Kindern beträgt (Stand 01/2024): • im Alter bis zu fünf Jahren 480 Euro. • Ab dem 6. Geburtstag steigt er auf 551 Euro, • von 12 bis 17 Jahren auf 645 Euro. Die Höhe des Unterhalts ist vom Nettoeinkommen des Unterhaltsverpflichteten abhängig und wird nach der sog. Düsseldorfer Tabelle berechnet. Unterhaltsvorschuss Wenn der Barunterhalt des anderen Elternteils nicht ausreicht oder ganz ausbleibt, kann durch den sogenannten Unterhaltsvorschuss der ausfallende Unterhalt zumindest zum Teil ausgeglichen werden. Der unterhaltspflichtige Elternteil wird dabei nicht aus der Verantwortung gelassen und muss regelmäßig seine Einkünfte offen- legen. Die jeweiligen Ansprechpartner/innen der Unterhalts- vorschussstelle des Landratsamtes Dachau unterstützen Sie bei der Geltendmachung dieses Anspruchs. Kontaktdaten unter https://www.landratsamt-dachau.de/familie-bildung-migration/jugendfamilie/unterhalt/unterhaltsvorschuss/ www.landratsamt-dachau.de > Familie, Bildung, Migration > Jugend & Familie: Unterhalt > Unterhaltsvorschuss 2. Gesundheit der Mutter und des Vaters Wochenbett Ihr Baby ist da! Nun beginnt die erste Zeit mit Ihrem Kind, in der Sie sich in Ruhe kennen lernen dürfen. Vom Wochenbett spricht man in den ersten acht Wochen nach der Geburt. Es ist eine sehr wertvolle Zeit, um eine gute Eltern-Kind-Beziehung aufzubauen und dem Säugling Vertrauen und Geborgenheit zu schenken. Gönnen Sie sich viel Ruhe und Kuschelzeit mit Ihrem Baby. Lassen Sie sich von Ihrer Familie, Freunden und Bekannten so gut es geht versorgen und unterstützen. Eine gute Bindung zu Ihrem Kind aufzubauen ist jetzt wichtiger als eine geputzte Wohnung. Es kann auch sein, dass alles anders verläuft, als Sie sich das vorgestellt hatten. Das braucht Geduld und Zeit. Sie müssen erst langsam in die neue Rolle als Mutter und Vater wachsen. Die Unterstützung durch eine Hebamme kann in dieser Zeit wertvoll sein. Sie steht Ihnen zwölf Wochen nach der Geburt zur Verfügung. Bei Bedarf auch bis zum Ende der Stillzeit. Siehe Seite 9. Rückbildung Durch die Schwangerschaft und Geburt haben Sie körperliche Höchstleistung vollbracht. Ihr Beckenboden und die Bauchmuskulatur wurden stark beansprucht. Sie müssen Ihren Körper erst langsam wieder stärken und aufbauen. Ein Rückbildungskurs kann dabei helfen. Starten Sie frühestens acht Wochen nach der Geburt damit. Ihr Beckenboden hat sich dann schon etwas stabilisiert und das Wochenbett hat geendet. Bei Frauen mit Kaiserschnitt muss die Wunde gut verheilt sein. Nutzen Sie die angebotenen Hilfen, damit Sie Zeit und Ruhe haben, ihr Baby kennen zu lernen.

Frühe Elternschaft 36 37 Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen zehn Kursstunden. Vor- aussetzung ist, dass Sie den Kurs spätestens neun Monate nach der Entbindung abschließen. Die ausführende Hebamme, Physiotherapeutin, etc. muss von der Krankenkasse anerkannt sein. Es werden Kurse mit und ohne Beisein der Babys angeboten. Kursangebote finden Sie beispielsweise unter www.hebammenpraxis-dachau.de www.bauchgefuehl-dachau.de www.rundum-verein.de www.fz-ush.de Oder fragen Sie ihre Hebamme oder Gynäkologin/Gynäkologen. Zudem gibt es zahlreiche weitere Angebote, machen Sie sich im Internet schlau und finden Sie den für Sie passenden Kurs. Hinweis Sollten Sie (anhaltende) Beschwerden haben wie beispielsweise Becken- oder Schambeinschmerzen, Inkontinenz, Lymphödem oder Bauchmuskel-Spaltung (Rektusdiastase) kann eine Physiotherapie helfen. Es gibt Physiotherapeutinnen und –therapeuten, die für diese Bereiche speziell ausgebildet sind. Erkundigen Sie sich in den Orthopädiepraxen. Baby Blues / Wochenbettdepression „Ein Kind kann das ganze Herz ausfüllen, ohne nur ein einziges Wort zu sagen.“ Diesen Spruch lesen frischgebackene Eltern häufig in Glückwunschkarten zur Geburt ihres Babys. Doch nicht alle Mütter verspüren sofort das pure Mutterglück und alles ist rosig und schön. Häufig fühlen sich Mütter nach der Geburt traurig, die Gefühle spielen Achterbahn und die Tränen fließen grundlos. Der sogenannte „Baby Blues“ bezeichnet ein kurzlebiges Stimmungstief nach der Geburt. 50 bis 80 Prozent der Mütter sind davon betroffen. Er entsteht meist zwischen dem dritten und fünften Tag und kann ein paar Tage andauern. Die Hormone müssen sich nach der Geburt erst umstellen. Diese Stimmungsschwankungen sind eine ganz normale Reaktion und gehen von alleine vorüber. Physiotherapie hilft bei anhaltenden Beschwerden. Sollte das Stimmungstief mehrere Wochen anhalten, spricht man von einer Wochenbettdepression oder auch postpartale Depression. Ungefähr 10 bis 20 Prozent der Mütter können diese Erkrankung entwickeln. Im Gegensatz zum Baby Blues, der von selbst wieder vergeht, ist es wichtig, sich bei einem längeren Stimmungstief Hilfe zu holen. Eine postpartale Depression kann sich sonst negativ auf die Mutter-Kind-Beziehung auswirken. Sie ist in der Regel gut behandelbar. Von peripartaler Depression spricht man, wenn die Erkrankung in der Schwangerschaft und in den ersten beiden Jahren nach der Geburt auftritt. Anzeichen können sein: Große Traurigkeit, Schuldgefühle gegenüber dem Baby, Konzentrations- und Schlafstörungen, innere Leere, allgemeines Desinteresse, Versagensängste, extreme Reizbarkeit, Zwangsgedanken bis hin zu Suizidgedanken. Da häufig belastende Lebensereignisse Hintergrund einer postpartalen Depression sind, ist es unter Umständen wichtig, eine psychotherapeutische Behandlung in Anspruch zu nehmen. Hier bekommen Sie Hilfe: Sozialpsychiatrischer Dienst der Caritas Landsberger Str. 11, 85221 Dachau 08131 298 - 1400 spdi-dachau@caritasmuenchen.org Schatten und Licht e.V. Selbsthilfeorganisation zu peripatalen psychischen Erkrankungen 08293 965864 info@schatten-und-licht.de www.schatten-und-licht.de kbo Isar-Amper-Klinikum Ambulanz und Tagesklinik für Psychiatrie und Psychotherapie Hochstr. 27, 85221 Dachau 08131 3335 - 0 st-tk.iak-dac@kbo.de Auch Väter können eine post- partale Depression entwickeln.

Frühe Elternschaft 38 39 Kassenärztlichen Vereinigung Bayern Vermittlung von Psychotherapie-Terminen 116 117 Koordinationsstelle Psychotherapie 0921 88099 -40410 Krisendienst Psychiatrie Oberbayern 0800 6553000 (kostenlos täglich von 00.00 – 24.00 Uhr) info@krisendienst-psychiatrie.de • Hilfe im Alltag kann durch eine von der Krankenkasse verordneten Haushaltshilfe oder Familienpflege erfolgen. Siehe Seite 62. • Die Beratungsstelle KoKi – Netzwerk frühe Kindheit kann Ihnen eine Familienhebamme oder Familienkinderkrankenschwester anbieten. Sie kommt zu Ihnen nach Hause und begleitet Sie in Ihrer Beziehung zum Kind. Siehe Seite 46. • Die Kleinkind- und Säuglingssprechstunde (KuSS) berät belastete Eltern, sucht mit Ihnen gemeinsam nach Ursachen und Lösungen, so dass Sie wieder Freude und Zuversicht im Umgang mit Ihrem Baby haben. Siehe Seite 47. Verständnis von Nahestehenden, die keinen Druck ausüben, ist sehr wichtig. Zuwendung und alles, was die Regenerationsfähigkeit der Mutter fördert, sollte erfolgen. Bei sehr schweren Depressionen kann eine stationäre Aufnahme erfolgen. Sinnvoll ist eine Einrichtung, bei der der Säugling ebenso aufgenommen werden kann. Schwierige Geburt / Geburtstrauma Vielleicht ist die Geburt nicht so verlaufen, wie Sie sich das vorgestellt hatten und die Gedanken daran machen Sie traurig. Wenn Sie die Geburt Ihres Kindes als sehr belastend empfinden und mit Ihrer Geburtsgeschichte hadern, ist es wichtig, darüber zu reden. Sie sind nicht allein. Oftmals bekommen Frauen in ihrem Umfeld kein Gehör, dann heißt es vielleicht „sei doch froh, dein Kind ist da und gesund“, „da mussten wir alle durch“ oder „stell dich nicht so an, jetzt hast du es doch hinter dir“. Aber die seelische Narbe bleibt. Es ist sehr schwer, eine solche Erfahrung alleine zu verarbeiten – dabei spielt es keine Rolle, ob die belastende Geburt oder gar das Geburtstrauma mit oder ohne Fremdverschulden oder ein zurückliegendes Trauma ausgelöst wurde. Sie können als erste Möglichkeit mit Ihrer Hebamme darüber sprechen. Reicht das nicht aus, können Sie sich an folgende Beratungsstellen wenden. Hier bekommen Sie ein offenes Ohr: Schwangerenberatungsstellen siehe Seite 17 KoKi – Netzwerk frühe Kindheit siehe Seite 46 KuSS – Kleinkind- und Säuglingssprechstunde siehe Seite 47 Beratungsstelle Sichtwechsel Trauma – Auswege ins Leben mit Kim Kolb Obere Domberggasse 7, 85354 Freising 08161 8851130 Mobil 0151 70378026 info@beratungspraxis-sichtwechsel.de www.beratungspraxis-sichtwechsel.de Schatten und Licht Selbsthilfeorganisation zu peripartalen psychischen Erkrankungen 08293 965864 info@schatten-und-licht.de www.schatten-und-licht.de Hilfetelefon Schwierige Geburt 0228 92959970 www.hilfetelefon-schwierige-geburt.de

Frühe Elternschaft 40 41 Mutter- / Vater-Kind-Kur Der Familienalltag kann sehr stressig sein. Ständiger Zeitdruck und Müdigkeit lassen sich oft nicht vermeiden. Kommen dann noch Krankheiten und andere Schwierigkeiten im sozialen und familiären Umfeld hinzu, kann die Belastung schnell zu groß werden. Schlafstörungen, starke Erschöpfung, Kopf-und Rückenschmerzen, Magen-Darm-Probleme sowie Selbstzweifel und Ängste sind dabei erste Anzeichen. Eine Auszeit im Rahmen einer Mutter-/Vater-Kind-Kur kann helfen, sich gesundheitlich zu stärken und sich vom Alltag zu erholen. Mutter bzw. Vater und evtl. das Kind – also alle Personen, die an der Kur teilnehmen möchten – benötigen ein eigenes ärztliches Attest. Nachdem Sie Ihre Beschwerden, Belastungsfaktoren und Gesundheitsprobleme besprochen haben, wird ein Attest für Sie ausgestellt, aus dem die Notwendigkeit einer Mutter- oder Vater-Kind- Vorsorgemaßnahme hervorgeht. Die Genehmigung läuft dann über Ihre Krankenkasse. Sie übernimmt die Kosten. In der Regel ist eine Zuzahlung pro Erwachsenem von 10,00 Euro pro Tag zu entrichten. Für die Mitaufnahme von Kindern entsteht keine Zuzahlung. Nach der Genehmigung können Sie sich ein entsprechendes Kurhaus heraussuchen. Die Maßnahme dauert in der Regel drei Wochen. Eine kostenlose Beratung und Unterstützung bei der Beantragung Ihrer Kur finden Sie unter: www.mutter-kind-hilfswerk.de www.muettergenesungswerk.de 4. Gesundheit des Kindes Vorsorgeuntersuchung Für Sie als Eltern bedeuten die Früherkennungsuntersuchungen ein Stück weit Sicherheit. Denn so unterschiedlich wie Kinder sind, so vielfältig kann auch die kindliche Entwicklung verlaufen. Diese Vielfalt kindlicher Entwicklungsverläufe kann für Eltern in den ersten Lebensmonaten und Lebensjahren verunsichernd sein. Sie müssen sich beispielsweise keine Sorgen machen, wenn Ihr Kind erst mit 17 Monaten zu laufen beginnt, anstatt wie häufig bereits mit zwölf Monaten. Jedes Kind ist eben unterschiedlich. Die regelmäßigen Untersuchungen geben Ihnen Rückmeldung über die altersentsprechende Entwicklung Ihres Kindes. Und sie bieten Ihrem Kind die Chance, dass mögliche Gesundheitsprobleme, Verzögerungen oder Auffälligkeiten frühzeitig erkannt und behandelt werden können. Jedes Kind hat sein eigenes Entwicklungstempo ! © AdobeStock/Rawpixel

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