Fragen und Antworten
- Ihr Kind kommt an eine neue Schule?
- Sie wechseln an eine berufliche Schule?
Beim Schulwechsel gibt es viele Dinge zu beachten, besonders in Bezug auf die Schülerbeförderung. Wir haben nachfolgend die häufigsten Fragen und Antworten übersichtilich für Sie zusammengestellt.
Wir sind für Sie da! Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, kontaktieren Sie uns bitte direkt: schuelerbefoerderung@lra-dah.bayern.de
Berechtigung für die Kostenfreiheit des Schulweges
Voraussetzung für eine kostenfreie Fahrkarte ist, dass die jeweils nächstgelegene Schule besucht wird. Das ist die Schule, die mit dem geringsten Kostenaufwand erreichbar ist.
Hierbei muss der Schulweg zu Fuß mindestens folgende Strecke haben:
- mehr als 2 km bis Jahrgangstufe 4
- mehr als 3 km ab Jahrgangsstufe 5
- ab der Jahrgangsstufe 11 gelten besondere Voraussetzungen (siehe Merkblatt)
Ob ein Schulweg besonders gefährlich ist, wird von uns anhand verschiedener Kriterien geprüft. Innerhalb von Ortschaften (z.B. im Stadtgebiet Dachau) liegt in der Regel keine besondere Gefährlichkeit vor. Bei Fragen können Sie sich gerne an uns wenden.
Die Fahrkarten vom vergangenen Schuljahr (365 Euro-Ticket) gelten noch in der ersten Schulwoche des neuen Schuljahres.
Wenn Sie zum ersten Mal eine Fahrkarte beantragt haben: Wenn Sie den Antrag erst sehr kurz vor Schulbeginn gestellt haben, könnte die Fahrkarte noch in Bearbeitung sein. In diesem Fall müssen Sie die Fahrkarte selbst bezahlen. Die Anträge werden in der Reihenfolge des Posteingangs bearbeitet.
Wenn Sie berechtigt sind, schicken wir Ihnen die beantragte Fahrkarte so schnell wie möglich zu.
Wenn der Antrag zu kurzfristig gestellt wurde, erstatten wir die Kosten für die selbst gekaufte Fahrkarte nicht.
Eine Ausnahme gibt es, wenn der Antrag unverschuldet erst am Monatsende bei uns eingeht. In diesem Fall gilt die von uns ausgestellte Karte erst für den Folgemonat und wir erstatten die Kosten für den fehlenden Zeitraum auf Antrag. Wir prüfen jeden dieser Fälle einzeln.
Die Pflichtbeförderung zur nächstgelegenen Schule gilt bis einschließlich zur 10. Jahrgangsstufe.
Ab der 11. Jahrgangsstufe muss jährlich ein neuer Antrag gestellt werden. Hierzu gibt es ein separates Merkblatt des Landratsamtes Dachau.
Die Beförderung zur Greta-Fischer-Schule soll ab der 3. Jahrgangsstufe grundsätzlich mit den öffentlichen Verkehrsmitteln erfolgen.
Bitte stellen Sie einen Antrag unter:
Sollte Ihr Kind tatsächlich weiterhin die Beförderung in einem Schulbus benötigen, setzen Sie sich bitte mit dem Sekretariat der Greta-Fischer-Schule in Verbindung.
Jeder Schüler kann das vergünstigte 365€ Ticket auch auf eigene Kosten beziehen unter:
Wenn Sie Fahrkarten für Grund- oder Mittelschüler benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihre Wohnortgemeinde. Diese ist in diesem Fall für die Schülerbeförderung zuständig.
Das 365-Euro-Ticket ist eine subventionierte Fahrkarte. Laut Gesetzgeber darf für die Übernahme der Fahrtkosten nur der reguläre MVV Ausbildungstarif I oder II zugrunde gelegt werden.
Das Landratsamt Dachau kann ausschließlich die günstigste Fahrkarte zur Verfügung stellen, und das auch nur für Wege von und zur Schule. Im MVV Verbundraum ist das 365-Euro-Ticket der günstigste Beförderungstarif.
Das Landratsamt Dachau übernimmt die Kosten für den freigestellten Schulbusverkehr aller Jahrgangsstufen.
Für Schüler/Schülerinnen ab der 11. Jahrgangsstufe gilt die Belastungsgrenze von 320,00 € pro Schüler/Schülerin oder 490,00 € pro Familie und Schuljahr. Dies bedeutet, dass Fahrtkosten bis zu den genannten Beträgen von den Familien selbst bezahlt werden müssen. Kosten die über diesen Betrag hinausgehen, werden vom Landratsamt erstattet, sofern die anderen Voraussetzungen erfüllt sind.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Grundsätzlich sind die Fahrtzeiten der Schulbusse auf den regulären Schulschluss abgestimmt. Der Gesetzgeber sieht eine Wartezeit von bis zu 60 Minuten als zumutbar an, sofern keine Regelmäßigkeit gegeben ist.
Das Landratsamt Dachau kann entweder die Kosten für den ÖPNV oder den Schulbus übernehmen. Beides gleichzeitig ist nicht möglich. Wenn Ihr Kind zusätzlich zum Schulbus ein MVV-Ticket nutzen möchte, müssen Sie dieses selbst bezahlen.
Grundsätzlich können vom Landratsamt Dachau nur Fahrten zum Pflicht- und Wahlpflichtunterricht übernommen werden. Eine Mittagsbetreuung, Hort oder Tutorentätigkeiten fallen nicht unter diesen Begriff. Somit muss die Beförderung zum Wohnort selbst geregelt werden.
Ab dem Schuljahr 2024/25 stellt der MVV von der bekannten grünen Plastik-Fahrkarte auf elektronische Chipfahrkarte um. Außen ersichtlich sind nur noch Basisdaten und Foto, die Fahrtberechtigung zur Schule wird jährlich im Hintergrund aktualisiert.
Ja, die neue Fahrkarte gilt für maximal 5 Jahre (meist nur bis Jahrgangsstufe 10). Die Information zum Gültigkeitszeitraum erhalten Sie mit dem Anschreiben bei Erhalt der Fahrkarte. Die Fahrtberechtigung zur Schule wird jährlich im Hintergrund aktualisiert. Ihr Kind behält die Fahrkarte mit dem elektronischen Chip bis zum Ablauf der Gültigkeit.
Ein Schülerausweis muss nicht zwingend mitgeführt werden. Wir empfehlen jedoch, den Schülerausweis vorzuzeigen, wenn Ihr Kind wegen eines alten Fotos schwer zu erkennen ist.
Ja, Ihr Kind kann die Fahrkarte bei einem Schulwechsel behalten. Bitte stellen Sie dennoch einen neuen Antrag auf Schülerbeförderung bei uns. So können wir die neuen Voraussetzungen prüfen. Außerdem muss die neue Schule eine Bestätigung ausstellen.
Im Schülerbeförderungsrecht ist der melderechtliche Status des Kindes nicht entscheidend. Beim "Doppelresidenzmodell" müssen sich die Eltern auf eine der beiden Wohnadressen als gewöhnlichen Aufenthaltsort einigen. Von dieser Adresse aus wird der Schulweg regelmäßig angetreten.
Antragstellung
Fahrkarten werden zum Schuljahresanfang direkt vom MVV an Sie verschickt. Später beantragte Fahrkarten werden über die Schule ausgegeben.
Wenn Sie keinen Ablehnungsbescheid von uns erhalten haben, wurde Ihr Antrag auf Kostenfreiheit des Schulweges genehmigt. Sie erhalten die Fahrkarte schnellstmöglich.
Möglicherweise ist die Fotodatei zu groß, um hochgeladen zu werden. Bitte reduzieren Sie die Dateigröße, z.B. über die Funktionen Ihres Handys. Falls das nicht möglich ist, können Sie das Foto über unser Kontaktformular hochladen. Ihr Kind muss auf dem Bild gut erkennbar sein.
Haben Sie uns Ihre neue Adresse mitgeteilt?
Bitte stellen Sie dennoch einen neuen Antrag auf Schülerbeförderung bei uns. So können wir die neuen Voraussetzungen prüfen. Außerdem muss die neue Schule eine Bestätigung ausstellen.
Bitte schicken Sie uns die richtigen Daten über das Kontaktformular:
Fahrtweg von Wohnort zur Schule und zurück
Der ÖPNV umfasst öffentliche Verkehrsmittel (S-Bahn, MVV, Regionalbus), die von allen Fahrgästen mit gültigem Ticket benutzt werden können.
Mit Schulbussen werden ausschließlich Schüler vom Wohnort zur Schule und zurück befördert, wenn keine geeigneten öffentlichen Verkehrsmittel zu Schulbeginn und –ende vorhanden sind.
Sollte der Schulweg mit dem MVV (ÖPNV) bewältigt werden, bietet die Webseite/ bzw. App des MVV eine sehr gute Orientierung mit Fahrtmöglichkeiten:
Sollte der Schulweg mit einem eigenen Schulbus (freigestellter Schülerverkehr) erfolgen, finden Sie die Abfahrtszeiten und Haltestellen auf unserer Webseite unter
Das 365-Euro-Ticket darf im kompletten MVV Verbundraum mit allen regionalen Verkehrsmitteln an Schultagen, Wochenenden und Ferien genutzt werden.
Das Landratsamt Dachau kann entweder die Kosten für den ÖPNV oder den Schulbus übernehmen. Beides gleichzeitig ist nicht möglich.
Grundsätzlich können vom Landratsamt Dachau nur Fahrten zum Pflicht- und Wahlpflichtunterricht übernommen werden. Schul- oder Ferienausflüge zählen nicht dazu und müssen selbst bezahlt werden.
Mittelfristig sollen verschiedene Schulbuslinien in den MVV-Verbundraum eingegliedert werden.
Verlust
Bitte füllen Sie die Verlust- / Diebstahl-Anzeige aus und lassen dieses Formular von der Schule bestätigen. Danach reichen Sie uns dieses Formular ein: eine Ersatzfahrkarte wird über die Schule an Ihr Kind ausgegeben.
Bitte geben Sie die zusätzliche Fahrkarte unbedingt an uns zurück:
Landratsamt Dachau
Schülerbeförderung
Weiherweg 16
85221 Dachau
Die Ersatzfahrkarte ist derzeit noch nicht kostenpflichtig.
Die Fahrkarte kann innerhalb kurzer Zeit nach Kontrolle beim zuständigen Verkehrsunternehmen vorgezeigt werden, dann kommen meist nur die Bearbeitungskosten zum Tragen. Bitte wenden Sie sich an den MVV.