Überschwemmungsgebiete im Landkreis
Informationen und Lagepläne zu nachfolgenden Überschwemmungsgebieten:
Detailpläne
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Detailkarte 1 Amper: Landkreisgrenze FFB-Bergkirchen
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Detailkarte 2 Amper: Bergkirchen
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Detailkarte 3 Amper: Bergkirchen
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Detailkarte 4 Amper: Dachau
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Detailkarte 5 Amper: Dachau
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Detailkarte 6 Amper: Dachau
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Detailkarte 7 Amper: Dachau-Hebertshasuen
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Detailkarte 8 Amper: Hebertshausen
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Detailkarte 9 Amper: Hebertshausen-Haimhausen
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Detailkarte 10 Amper: Haimhausen
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Detailkarte 11 Amper: Haimhausen
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Detailkarte 12 Amper: Haimhausen-Landkreisgrenze FS
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Detailpläne
Detailpläne
Detailpläne
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Detailplan 1 Glonn: Petershausen
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Detailplan 2 Glonn: Petershausen
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Detailplan 3 Glonn: Vierkirchen - Weichs
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Detailplan 4 Glonn: Weichs
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Detailplan 5 Glonn: Weichs
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Detailplan 6 Glonn: Markt Indersdorf
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Detailplan 7 Glonn: Markt Indersdorf
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Detailplan 8 Glonn: Arnbach - Schwabhausen
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Detailplan 9 Glonn: Erdweg
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Detailplan 10 Glonn: Erdweg
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Detailplan 11 Glonn: Erdweg
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Detailplan 12 Glonn: Erdweg - Odelzhausen
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Detailplan 13 Glonn: Odelzhausen
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Detailplan 14 Glonn: Odelzhausen
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Detailplan 15 Glonn: Odelzhausen - Pfaffenhofen a. d. Glonn
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Detailplan 16 Glonn: Pfaffenhofen a. d. Glonn
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Detailpläne
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Detailplan 1 Gröbenbach: Dachau-Mitte
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Detailplan 2 Gröbenbach: Dachau-Süd
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Detailplan 3 Gröbenbach: Gröbenried-Nord, Karlsfeld
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Detailplan 4 Gröbenbach: Gröbenried-Süd
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Detailpläne
Detailpläne
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Detailplan 1 Webelsbach: Ober-/Unterbachern
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Detailplan 2 Webelsbach: Unterbachern, Lohfeld
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Detailplan 3 Webelsbach: Lohfeld, Webling
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Detailplan 4 Webelsbach: Etzenhausen
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Detailpläne
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Detailplan 1 Würm: Hebertshausen, Dachau-Ost
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Detailplan 2 Würm: Dachau-Ost, Unteraugustenfeld
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Detailplan 3 Würm: Oberaugustenfeld, Rothschwaige
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Detailplan 4 Würm: Rothschwaige, Karlsfeld-West
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Detailplan 5 Würm: Karlsfeld-Süd
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Detailplan 6 Würm: Karlsfeld-Mitte
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Detailplan 7 Würm: Karlsfelder See
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Detailplan 8 Würm: Schwarzhölzl
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Festgesetzte Überschwemmungsgebiete
Amtlich festgesetzte Überschwemmungsgebiete werden auf Grundlage der Hochwassergefahrenflächen für ein 100-jährliches Hochwasser per Rechtsverordnung festgesetzt. Die im Wasserhaushaltsgesetz und in der Überschwemmungsgebietsverordnung enthaltenen Auflagen müssen eingehalten werden.
Vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete
Vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete werden auf Grundlage der Hochwassergefahrenflächen für ein 100-jährliches Hochwasser ermittelt und von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde bekannt gemacht. Ab dem Zeitpunkt der offiziellen Bekanntmachung gelten die im Gesetz enthaltenen Einschränkungen zunächst vorläufig - solange bis dieses Gebiet amtlich festgesetzt wurde. Für den Zeitpunkt zwischen vorläufiger Sicherung und Festsetzung gilt in der Regel eine Frist von fünf Jahren.
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Ein Termin ist nicht in Angelegenheiten der Öffentlichkeitsbeteiligung (Einsicht in Auslegungsunterlagen, Erhebung von Einwendungen etc.) erforderlich. Hier wird eine Terminvereinbarung zur zügigen Behandlung des Anliegens aber dringend empfohlen.