Informationspflichten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Folgende Informationen sind Ihnen gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) mitzuteilen:
1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit
Datenschutzhinweise gemäß Art. 13 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Zusammenhang mit folgenden Formularen zur Bewilligung von Sozialhilfe- bzw. Grundsicherungsleistungen:
- Antrag auf Gewährung von Sozialhilfe
- Antrag auf Weiterbewilligung von Grundsicherungsleistungen
- Antrag auf Weiterbewilligung von Sozialhilfe
- Antrag zur Übernahme von Bestattungskosten
- Belehrung über die Mitwirkungspflichten (Sozialhilfe)
- Belehrung wegen Leistungsausschluss bei vorübergehenden Auslandsaufenthalte
- Bildung und Teilhabe: Antrag auf Leistungen
- Bildung und Teilhabe: Bestätigung des Anbieters (Freizeit)
- Bildung und Teilhabe: Bestätigung der Schule für die Beantragung von Lernförderung
- Bildung und Teilhabe: Bestätigung der Schule oder der Kindertageseinrichtung für eintägige oder mehrtägige Schulausflüge
- Bildung und Teilhabe: Bestätigung der Schule oder der Kindertagesstätte - Mittagsverpflegung
- Bildung und Teilhabe: Bestätigung für soziale und kulturelle Teilhabe
- Bildung und Teilhabe: Vordruck "Voraussichtliche Planung bzw. Abrechnung von Schulausflügen oder Ausflügen von Kindertageseinrichtungen"
- Bildung und Teilhabe: Merkblatt
2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Verantwortlich für die Datenerhebung:
3. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Das Landratsamt -Sozialamt- Dachau verarbeitet Daten zum Zwecke der gesetzlichen Aufgabenerledigung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB). Es ist zur wirtschaftlichen Erbringung von Geld-, Sach-und Dienstleistungen verpflichtet. Dazu zählen insbesondere Sozialhilfe- bzw. Grundsicherungsleistungen nach SGB XII. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten auch bei der Durchführung von Erstattungsansprüchen anderer Sozialleistungsträger oder anderer Stellen oder der Bekämpfung von Leistungsmissbrauch verarbeitet. Hierbei kommt das Anwendungsverfahren Ok.Sozius-XII zum Einsatz. Es ermöglicht die effiziente Sachbearbeitung und Auszahlung von Fällen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch -SGB XII-Sozialhilfe /Grundsicherung und dem Asylbewerbergesetz (AsylbLG) innerhalb und außerhalb von Einrichtungen. Zudem können Bildung-und Teilhabeleistungen (BuT) -auch nach WoGG, KiGG - verwaltet und zur Auszahlung gebracht werden.
Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 DSGVO, Art. Art. 4 BayDSG-E i.V.m. Sozialgesetzbuch, speziell SGB XII; Asylbewerberleistungsgesetz, Richtlinien und Ausführungsbestimmungen, Bundesstatistikgesetz (BStatG) verarbeitet.
5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten können zum Zwecke der gesetzlichen Aufgabenerledigung je nach Bedarf an Dritte übermittelt werden:
- Geldinstitute / Banküberweisungen an Zahlungsempfänger Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BayDSG-E
- Landesämter für Statistik und Datenverarbeitung /Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BayDSG-E i.V. mit § 121 SGB XII und Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (BStatG), sowie § 12 AsylblG
- Bundesamt für Statistik / § 121 SGB XII und Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (BStatG)
- Verband Deutscher Rentenversicherungsträger / Verordnung zur Durchführung des § 118 SGB XII (Sozialdatenabgleichsverordnung (SozhiDAV) vom 21.1.98, sowie § 11 Abs. 3 AsylbLG)
- Landesämter für Versorgung o.ä. / Rentenauskunftsverfahren (RAV) §§ 120 und 152 VI, Bestimmungen des Rentenzahlverfahrens (RBZ)
- Bayerisches Behördeninformationssystem (BayBIS) oder lokales Einwohnermelderegister (EWO)/ § 71 Abs. 1 Satz 4 SGB X
- Bundesagentur für Arbeit / Landkreise und Städte in gemeinsamen Einrichtungen (gE), die Leistungen für BuT gemäß § 28 SGB II im Auftrag wahrnehmen, trifft die Pflicht zur Datenübermittlung gemäß §§ 50,51 SGB II i.V. m. § 67 Absatz 9 SGB X
- Andere Sozialleistungsträger (z. B.: DRV, Krankenversicherung), Finanzämter, Zollbehörden, Behörden der Gefahrenabwehr (z.B. Polizei, Staatsanwaltschaft, Verfassungsschutz) Gerichte, andere Dritte wie z.B. kommunale Ämter, Kfz-Zulassungsstelle, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bundeszentralamt für Steuern, Bundesrechnungshof, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Vermieter (wenn an diesen direkt gezahlt wird), Energieversorger (wenn an diesen direkt gezahlt wird) und Schuldnerberatung (nur mit Einwilligung des Betroffenen), Suchtberatung (nur mit Einwilligung des Betroffenen), psychosoziale Betreuung (nur mit Einwilligung des Betroffenen), Schulen (nur mit Einwilligung des Betroffenen), etc.
6. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland
Eine Übermittlung personenbezogener Daten an ein Drittland findet nicht statt.
7. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Ihre Daten werden nach Erhebung mit folgenden Fristen gelöscht:
Zu statistischen Zwecke aufgeführte Daten von Leistungs-und Zahlungsempfänger sind nach Art. 17 DSGVO i.V. m. § 84 Abs. 2 SGB X zu löschen, sobald der Zweck nach § 121 SGB XII genannte Zweck entfällt, bzw. wenn es sich um haushaltsrelevante Daten handelt -nach 6 bis 10 Jahren gemäß §§ 62 und 82 KommHV.
Daten, die im Rahmen des Sozialdatenabgleiches nach § 118 SGB XII zur Verfügung gestellt werden, sind unverzüglich nach erfolgter Überprüfung zu löschen.
Für Daten zur Inanspruchnahme von Leistungen nach SGB XII besteht eine Speicherfrist von 10 Jahren nach Beendigung des Falles (Wegfall der Hilfebedürftigkeit).
Ist eine Forderung (Rückforderung, Erstattungsbescheid, Darlehen) noch offen, werden die Daten gemäß den Vorschriften der Zivilprozessordnung und des Bürgerlichen Gesetzbuches 30 Jahre lang aufbewahrt (Eintritt der Verjährung).
8. Betroffenenrechte
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz (BayLfD), Postfach 22 12 19, 80502 München, Tel. (089) 212672-0 zu wenden.
9. Widerrufsrecht bei Einwilligung
Wenn Sie in die Verarbeitung durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.
10. Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann Ihr Sozialhilfe- bzw. Grundsicherungsantrag nicht bearbeitet werden.
Weitergehende Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten erhalten Sie auch von dem/der zuständigen Sachbearbeiter/in oder dem/der behördlichen Datenschutzbeauftragten.