Altes Haus, neue Besitzer: Erben haben Sanierungspflichten

02. April 2025: Rund 430.000 Immobilien werden jedes Jahr in Deutschland vererbt. Die Mehrheit davon sind Eigentumswohnungen und Wohnhäuser. Wechselt – wie im Erbfall – der Eigentümer, entstehen Pflichten für den neuen Besitzer.

Dazu gehört insbesondere die Erfüllung energetischer Standards bei Heizung und Wärmedämmung. Nach dem Eigentümerwechsel haben die neuen Besitzer zwei Jahre Zeit, um die Vorgaben umzusetzen. Während Käufer sich dieser Tatsache in der Regel bewusst sind, trifft die Sanierungspflicht manche Erben vor allem älterer Ein- und Zweifamilienhäuser völlig unvorbereitet.

Austausch von Standardheizkesseln
Ein zentrales Element der Sanierungspflicht ist die Modernisierung veralteter Heizungen – auch in geerbten Immobilien. Standardheizkessel, die 30 Jahre oder älter sind, müssen ausgetauscht werden. Nur Niedertemperatur-Heizkessel und Brennwertkessel dürfen weiter in Betrieb bleiben.

Beratungstermine im Landkreis Dachau
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern bietet unabhängige Beratung zu den neuen Vorschriften an. Die Beratung ist telefonisch, online oder persönlich möglich.

Bewohnerinnen und Bewohner des Landkreises Dachau können zum Beispiel am 24. April: Beratung eine individuelle Beratung im Landratsamt Dachau in Anspruch nehmen:

Eine Terminvereinbarung ist unter der kostenlosen Hotline 0800 – 809 802 400 möglich. Weitere Informationen gibt es unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de.